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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 84

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 84)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644317--2052-2646397
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Anhanges an der Abstimmung, obwohl durch Teilung des Landrabbinates „die jüdischen Zeremonien" umso besser versehen werden könnten; dem Abeles käme es offenbar nur auf Hervorrufung neuer Zänkereien an. Anders lautet der Bericht der „Teils Älteste, Gemein Älteste und Kassiere der Prager Judenschaft", wie sich die Partei des Moses Abeles unterschreibt. Sie legen zunächst die Gründe des plötzlichen Umschwunges der Deputierten dar, die auf die neuen verwandtschaftlichen Beziehungen Abraham Aron Lichtenstadts zu Wolf Wedeies zurückzuführen seien. Ebenso sei auch der günstige Bericht der Bondischen Partei durch Wedeies Verwandtschaft mit Bondi begründet. Die Aufnahme eines Landrabbiners erachten sie als überflüssig, da von „uralten Zeiten observirt worden", daß sämtliche Landjuden dem Prager Oberrabbiner unterworfen gewesen seien. Die Bestellung Brodas erfolgte nur zur Verbesserung seines Lebensunterhaltes mit Rücksicht auf seinen Fleiß und seiner weltbekannten Gelehrsamkeit, was bei Wedeies in keinem Falle zutreffe. Sie bestreiten entschieden die Angaben der Landesjudenschaft, Abraham Broda sei irgendwie unpäßlich oder die Landjuden hätten sich wegen der weiten Entfernung beklagt, da ihnen im Osten des Landes mehrere Rabbiner (von Jung Bunzlau, Nachod und Neu Bidschof) zur Verfügung stünden. Sie wenden sich daher gegen die Aufnahme des Wolf Wedeies zum Landrabbiner.18 Bevor diese Berichte des Prager Vorstandes abgegeben wurden, hatte Wolf Wedeies an die böhmische Kammer eine Erklärung gesandt, daß er das Landrabbinat annehme. Die Aufnahme solle ohne Rücksicht auf eine eventuelle Besetzung des Prager Oberrabbinates erfolgen, wie dieses auch bei der Aufnahme Abraham Brodas geschehen sei, „welcher mir jetzt daselbst die Hälfte Teils seiner Landt Rabbiner Stell überlasset". Wedeies weist noch auf seine vor Jahren erfolgte Aufnahme zum Landrabbiner hin und ersucht um schleunigste Durchführung seiner Installation . Die Angelegenheit wurde von der böhmischen Kammer tatsächlich mit großer Beschleunigung erledigt. Am 13. Juni 1691 erließ sie an die Landesjudenschaft ein Dekret, wonach sie infolge des Gesuches der Landesdeputierten und des Landrabbiners Abraham Brodas, den Wolf Wedeies zum Landrabbiner für folgende acht Kreise Böhmens bestätigte. Für den Jung Bunzlauer, Kaufimer, Chrudimer, Bechiner, Czaslauer, Schlaner, Leitmeritzer und Königgrätzer Kreis. Diese Bestätigung sei in allen Judenschulen der acht Kreise zu publizieren und Wolf Wedeies in seiner rabbinischen Funktion gegen jeden zu schützen (vgl. Beil. IV). Da in den späteren Akten bei Erwähnung des Landrabbinates von 9 87

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