Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 82)
- Language
- German
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R. Wolf.15 Bei der Verlobungsfeier soll sich der Landprimas verpflichtet haben, seinem nunmehrigen Verwandten die Hälfte des Landrabbinates zu verschaffen. Außerdem dürfte sich auch bald gezeigt haben, daß der Wohnsitz des Landrabbiners in Lichtenstadt doch zu weit nach Westen gelegen und für die meisten Landjuden schwer erreichbar gewesen sei, auch bereitete es demLandrabbiner Schwierigkeiten, die entlegenen Kreise zu bereisen. Primas und Deputierte der böhmischen Landesjudenschaft waren nunmehr einig, R.Wolf Wedeies als Landrabbiner über die Hälfte Böhmens aufzunehmen. Die Deputierten der Landesjudenschaft im Königreiche Böhmen reichten nunmehr an den Kaiser ein Bittgesuch ein. Darin berichteten sie, daß es dem Landrabbiner Abraham Broda unmöglich sei, von seinem im äußersten Westen befindlichen Wohnsitze aus seinen Amtspflichten in den weitab liegenden Kreisen nachzukommen, zumal er an einer dauernden Unpäßlichkeit leide. Die Landjuden, die viel Mühe und Unkosten aufwenden müßten, um zu ihm zu gelangen, hätten sich darüber schon öfters beschwert. Daher hätten sie einhellig beschlossen, dem Abraham Broda das Landrabbinat nur über eine Hälfte Böhmens zu belassen, für die andere Hälfte, u. zw. für acht Kreise, jedoch den Wolf Wedeies als Landrabbiner aufzunehmen. Wolf Wedeies, für dieses Amt „allzuwohl qualifiziert66, sei ohnehin schon ehedem von einem großen Teil der Deputierten als Landrabbiner gewählt worden. Durch seinen Wohnsitz in Prag sei es ihm leicht, sein Amt in den um Prag liegenden Kreisen zu versehen. Sie richteten deswegen an den Kaiser die Bitte, Wolf Wedeies als Landrabbiner über die Hälfte Böhmens zu bestätigen. Um den Behörden ihre Sinnesänderung in der Angelegenheit des Landrabbinates zugunsten des Wolf Wedeies verständlich zu machen, hatten die Landesdeputierten in ihrem Gesuche an den Kaiser die Beschwerden der Landjuden gegenüber dem jetzigen Zustande, als auch die Schwierigkeiten Abraham Brodas selbst bei der Ausübung seines Amtes, ebenso seine „Unpäßlichkeit66 vorgebracht. Damit wollten die Deputierten gleichzeitig darauf hinweisen, daß erhebliche Gründe gegen die Weiterbelassung Abraham Brodas in seinem Amte bestehen und somit die in der Bestätigung Abraham Brodas zum Landrabbiner seitens der böhmischen Kammer vom 23. Oktober 1689, wie in der Konfirmationsurkunde des Kaisers gemachten Vorbehalte tatsächlich eingetreten seien. Es lag jedoch die Befürchtung nahe, die böhmische Kammer könnte sich bei der Nachforschung nach der Richtigkeit der gemachten Angaben auch an den bereits konfirmierten Landrabbiner um seine Meinungsäußerung wenden und dieser könnte dann gegen die Überlassung eines Teiles von seinem Landrabbinate an Wolf Wedeies Widerstand entgegensetzen, ja sogar einige der vorgebrachten Tatsachen als unwahr 7 85