Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 69)
- Language
- German
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markten erscheinender Judenschaft abnehmenden Siebenzehners Vom Hofe nicht benehmigt werden wird, allermaßen Ihro May. frey stehet, wenn sie es möglich zu seyn findeten Von der Judenschaft eine jährliche abgäbe Zu mehr, denn 60, 70 und Fr abzufordern, ohne solche zu Verpachten, und andurch den Handl und Wandl nachtheilig zu werden. Und gesetzet es würde um ~ Fr verpachtet, was würden nicht die Pachterer für einer gefahr Laufen das Pacht Quantum auf zu bringen?; Der Projectant saget: wenn ein Creyß 700 Märkte hätte und diese 4 Mahl gehalten würden des Jahres und jeder Markt nur Viert halb Hundert gerechnet würde, so betrageten diese 13220 Fr und gehet als dann mit abfall 100 und so weither; saget aber immer, wenn so Viel Jahr Markte wären, und diese so viel eintrageten. Zu 13220 Fr wären 46658 Siebenzehnter, und also auch so Viel Jüdische Persohnen nöthig, wenn mann aber zu 4 mahliger frequentirung Sie annehmen und sagen wollte, daß eine Persohn mehreren Jahrmärkte besuchet und also auch mehr Siebenzehner Zahlen müssen, so frage ich, ob nicht diese Zahlung Viele zurück bleiben machete? besonders da bekannt ist, daß manche Juden an einen Marckt Kaum einen Siebzehner gewinnen, und viele wohl dahin nur gegangen sind, um von denen Vermöglicheren was zu erbetteln. Bei so beschaffenen umständen also würde diese anlaage eine Persohn oft treffen müßen und da mahls würde Sie empfindlich, und die Juden Von besuchung der Jahrmärkte gantz gewiß abschröcken; woher also würde der Pachter das Pacht Quantum erreichen? dieses würde wohl zu stand Kommen, daß kein Jud keinen Jahr Markt besuchen, und dennoch zu Hauß Viel als jehmahls Handien möchte. Wie aber ein Pachter dabey nur bestehen möchte, da kann ich das Ende nicht ersehen. Beilage xiii (Zu Seite 58) Abraham Aron9 Primas der Landesjudenschaft an den gräfL czerninschen Amtmeister Jacob Malij Hochgebietenter Herr Der Mandl Judt Zu Rudig so schon 7 Wochen in Eißen Und bandt sitzet, welcher ein bluet armer Judt ist, und weil dieser Judt ein Comision ver langet hat, also thut Man Ihm also truken, Nun hat dieser Judt sein Schwehr Vatter so barmherziglich an mir geschrieben, weillen Ihr gest. (gestreng) von dem Mandl Löbl Zum Theyl Informirt seien, d. Ihr gest. doch dießes Werk der barmherzigkeit thäten, undt ein gnadigen befehl außwürken, damit der arme Man nicht gar Crepiret, wen der Herr Müller gar Zu ricros (rigoros) undt scharff verfahret. Solches ich auch hätte, wan Ihr gest. hier geweßen, Müntlich gethan hätte, den vor biten ist erlaubet, Indehme er über alle unsere feuer Tag so sitzen tuth alß ein Criminal person, welches doch Ihr Hochgraff. Excell Nicht ver langen, Mit die arme leit also Zu ver fahren, bite dahero gantz Dienst, (dienstschuldigst?) sich Zu Erbarmen undt Euer gest. belieben, diesen armen Judten Sich Zu der barmen Undt außer Arrest ver helfen, da sein Schwehr Vatter Adam Konirsch zu Milschaffs (Milsoves) bürg will sein Ihme alzeit Zu Stellen. Ich verbleibe Euer wohl Edel gest. dinstschuldigster diner Abrahamb Aron Primas der Landeß Judenschafft. Prag den 26 october 1702. P. S. Der Herr ober Reviser der Ist doch von diesen in allen bewußt. 72 64