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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 68

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 68)
Language
German
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Attest Lit. B. Bey den Königl. Prager Ungeldt Ambt hat alhiesiger Prager Judt Moises Gitschin gehör, angebracht und gebetten, waß maßen Er eines glaubwürdig attesti bedürftig wäre, Krafft deßen zu Erweißen, daß er Von vielen Jahren hero von verschiedenen Maßen theils ausländischen Tuches theils inländischer Tücher undt Landt wolle anhero zu verungelten gebracht undt hier durch Ein Nahmhaftes Quantum zu Vermehrung Ihrer Kay. May. gefalle abzuführen pflegen thäte. Wann nun dieses des Ermelten Judens vorgeben unß Bester maßen bekandt undt in Wahrheit gegründet ist, alß haben wir solches unter Unserer Ambtes fertigung bekräfftigen wollen sich deßen nach Nothurft zugebrauchen. Actum Prag d. 6 July 1709. L. S. Pr. Königl Ungeldt Ambts Leuthe. Attest Lit C. Nach dem Moises Gitschin Prager Judt undt handelsmann zu Vernehmben gegeben, welcher gestalten ihme zu Beförderung seiner ordentlich treibenden handelschafts Eines Attesti, was selbter an Verschiedenen Königl. gefallen durch seinen negotium Beytraget, nöthig wäre, Alß haben wir d. Wahrheit zu Stewer hiemit Bezeugen wollen, ds bemelter Gitschin seith dehnen die Accisen im Königreich Böheimb Interduciret seind, so wohl von seinen vorräthigen wahren als auch von denen neu eingeführten Tüchern, Seyden undt seidenen wahren ein ansehnliches an accisen zu hiesiger Acciß Cassa eingebracht habe. Datum Königl. Altstätter Acciss Ambt Prag d. 5 July 1709. L. S. Accis Deputirte. Beilage xii (Zu Seite 19) Referat betreffend den von dem Juden Perl Lazarus unterbreiteten Vorschlag zur Einführung und Verpachtung einer „siebenzehner" Abgabe für die die Jahrmärkte in Böhmen besuchende Juden Die in Königreich Böhem so wohl in Haubt Städten Stadtein und Märkten dann Dorfschaften sich auf haltende Judenschaft hat zum größten Theil keiner anderen Nahrung sich zu erfreuen, als des Handels, dann einiger betreibenden Handwerkern, die mit dem ein- und Verkauf genaue Verbindung haben. Das ist also die Haubtquäle wovon Sie förderist ihre Nahrung ziehet und woher diese mit Kay. u. König, gaaben beleget sind. Wollte man nun diese die zusammen Künfte, wo Handl und Wandl auf gcwiese Täge bestimmt ist, und weliches eigentlich die Jahrmärkte sind, durch eine neüe aufläge von täglichen 17 ern Hemmen oder wenigstens er schwören, So würde es eben so viel heißen als die Hauptquäle Verstopfen und dannach einen Brunnen Von Weniger ergebigkeit haben wollen, allermaßen 1. ° die Staats Kunst Lehret den Handl und Wandl mit Vortheile zu begünstigen damit er ein (?) aufnähme wenigstens erhalten, wo nicht mehr befördert wird. 2. ° ist bies hieher je, und alleweil die oftmahlige Verkaufung oder Umsetzung des geldes einem Staate für Nützlich angesehen worden, wo gegentheilig hir solches zu hemmen des abgehen ist. Dies sind also nur die wenigste Ursachen, warum ich der Meinung bin, daß die von dem Juden Perl Lazarus projectirte Verpachtung des von der, auf den Jahr« 63 71

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