Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 55)
- Language
- German
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35. Abraham Aron, Primas der Landesjudenschaft in Böhmen (1702) 75 In einem Briefe vom 26. Oktober 1702 trat Abraham Aron bei dem gräflich Czerninsehen „Amtmeister" Jakob Maly für den Juden Mandl Löbl in Rudig (Vroutek, Herrschaft Petersburg) ein, der bereits sieben Wochen lang im Arrest saß, wo er hart und streng behandelt werde. Der Grund seiner Arretierung muß kein besonderes Vergehen gewesen sein, denn aus der Stelle des Briefes: „Indehme er über alle Unsere Feuer Tag so sitzen thut alß ein Criminal Persohn, welches doch Ihr Hochgraff Excell. Nicht verlangen Mit die arme leite also Zu verfahren" läßt sich schließen, daß der Verhaftete keine „Criminal-Persohn" gewesen ist. Vielleicht war er schuldenhalber in Arrest genommen worden. Er bitte daher „gantz dinst (schuldigst)", der Amtmeister möge sich des armen Juden erbarmen und ihm zu seiner Entlassung aus dem Arreste verhelfen, da dessen Schwiegervater Adam Konif zu Milcoves Bürge sein wolle, daß er ihn jederzeit dem Gerichte stellen werde (vgl. Beil. XIII). 36. Moyses Gitschin (Jütschin) Gesuch an Herrmann Jakob Grafen Czernin mit drei Beilagen (1709) Moyses Gitschin, der sich in seiner Unterschrift als „Monduren Lieferant" bezeichnet, führte einen Handel en gros und en detail mit inländischen und ausländischen Tuchen, Seiden und Seiden waren sowie auch mit Schafwolle und anderen Waren. In einer Bittschrift, die er im Sommer 1709 an den Grafen Herrmann Jakob Czernin, den damaligen Oberstburggrafen, überreichte, führt er aus: Seit mehr als zwölf Jahren betreibe er frei und ohne jeden Anstand den Ausschnitt von Schnittwaren, insbesondere von ausländischen kostbaren Tuchen auf den Linzer Jahrmärkten. Nun habe er erfahren, daß die Landeshauptmannschaft in Linz im Begriffe sei, ein Verbot des Tuchausschnittes auf den Linzer Jahrmärkten für die Juden zu erlassen. Da von seinem Handel seiner Kaiserl. Majestät an Zoll und Maut, und zwar 1. an den Grenzen, 2. an Ungelt in Prag, 3. unterwegs, 4. in Linz und 5. andere Abgaben, wie sie in den dem Bittgesuche beischlossenen drei Beilagen enthalten sind, überaus große und namhafte Beträge entrichtet werden, und da er allein in Linz an Maut mehr als alle anderen Kaufleute zusammen abführt, so könnte ihm der ellenweise Verkauf der Tuche auch weiterhin erlaubt werden, zumal er durch seinen „Stichhandel" viel Tuch verkaufe und 58 50