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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 56

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 56)
Language
German
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für den Erlös andere Ware einkaufe, wovon er abermals Akzise und andere Abgaben entrichte. Überdies komme noch in Betracht, daß er in Linz angeschnittene Tuche im Werte von ca. 9000 fl. auf Lager habe, von denen er bereits die Zoll- und sämtliche andere Abgaben abgeführt habe, abgesehen von dem noch zugekauften Quantum Tuch, das er nach Linz auf den bevorstehenden Bartholomäimarkt zu schicken im Begriffe sei. Wenn ein solches Verbot erlassen werden solle, so wäre es doch billig, daß man es ein halbes Jahr früher kundmache, damit man sich danach richten könne, um die vorrätigen Tuche zu verkaufen und keine anderen einzukaufen. Da jedoch eine solche rechtzeitige Verlautbarung nicht erfolgt sei, begreife er nicht, wie man, da der Jahrmarkt vor der Tür steht, ein solches Verbot erlassen könne, ohne daß man ihn darüber gehört und vernommen habe; er hätte nachgewiesen, daß das Verbot der Allgemeinheit durchaus nicht zum Nutzen gereichen werde. Da er sich durch ein solches Verbot „höchst gravirt zu seyn" erachte, sei er bemüßigt, zu dem Grafen, zu dessen Ressort das Mautwesen gehöre, seine Zuflucht zu nehmen mit der Bitte, er möge den Sachverhalt der kaiserlichen Regierung darlegen und erwirken, daß das „unter der Feder seyn sollende Inhibitons-Decret möchte zurückgehalten werden, biß so lang man mich darüber nach Nothdurft würde verhört und vernohmen haben", damit er unterdessen das Tuch in Linz ellenweise verkaufen könne. Dem Bittgesuche liegen ämtliche Bestätigungen des Prager Grenzzoll- und Ungeltamtes sowie auch des Akzisamtes der Prager Altstadt bei, daß Gitschins Angaben betreffend die beträchtlichen Abgaben an den Fiskus von seinem Handel auf Wahrheit beruhen (vgl. Beil. XI). Daß er ausländische Tuche stückweise auch für den Bedarf des Hochadels lieferte, ist aus seinem Briefe vom 11. Juni 1709 an den gräflich Czerninschen Rentmeister in Wien zu ersehen, worin er ihm schreibt, er möge über die vom Grafen bestellten, nunmehr aus Leipzig mitgebrachten acht Stück „Carmesien Liberetuch" verfügen oder ihm mitteilen, ob er sie „in Ihro Excell. Behausung ablegen" solle. Er habe für den Grafen auch zwölf Stück „Eingemachte Muscatnuß" mitgebracht, ob er dieselbe nach Wien schicken solle. Daß er Jahre hindurch die Wolle aus den gräflichen Herrschaften abnahm, geht aus einem Briefe des Neuhauser Czerninschen Hauptmanns Kölsche v. Kölschheim vom 9. November 1723 an Gitschin hervor, worin er ihm mitteilt, daß er ihm die Wolle mit einem anderen Fuhrmann nach Prag geschickt habe, da der vorige mit anderen Fuhrleuten „den Venetianischen Botschafter mit der Bagage von Prag nach Wien abzuführen haben". 51 59

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