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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 49

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 49)
Language
German
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jedoch nicht, „daß alle Beamte damit sich interessirt gemacht haben". In seinem Antwortschreiben dankt Sacerdotte dem Oberhauptmann dafür, daß er ihm zu antworten „sich gewürdigt haben". Er erklärt, daß zwar nicht alle, doch immerhin „ettliche von den Herren Ambtieuten dem Contract nicht nachleben", wie insbesondere die Verwalter von Chrustenice, sowohl der gewesene als auch der jetzige, die ihm nur die schlechten Häute liefern, die guten jedoch anderen Händlern verkaufen. Man sieht, daß er es nicht wagte, alle Beamten, wie z. B. die von Melnik, gegen die er doch in seinem Briefe vom 3. Juli Beschwerde geführt hatte, zu nennen, da er wahrscheinlich fürchtete, seine Lage dadurch nur noch zu verschlechtern. Er nannte nur diejenigen, die es hierin am ärgsten trieben. Zugleich bittet er, daß ihm auch die Häute der auf den Jagden geschossenen Hirsche geliefert werden, wenn er die der gefallenen, zu deren Abnahme er vertragsgemäß nicht verpflichtet ist, abnehmen müsse. Am 3. Oktober desselben Jahres fragt er bei dem Oberhauptmann an, ob auf der Herrschaft Neuhaus Mastochsen zu verkaufen wären; er würde in diesem Falle nach den jüdischen Feiertagen mit einem Kaufmann hinkommen, der dieselben ä 5 kr. per Pfund Lebendgewicht abnehmen möchte. Sollten gegenwärtig dort keine vorhanden sein, so bitte er, sobald solche vorhanden sein werden, ihm dies durch den Prager gräflichen Hausmeister Hans Heinrich mitteilen zu lassen, er würde dann hinauskommen, wann es dem Oberhauptmann belieben werde. In einem weiteren Briefe (ohne Datum) bedankt er sich für die Antwort und meldet sein Eintreffen in Neuhaus mit einem jüdischen Fleischhauer für die nächste Woche an. Daß er auch mit Leinwand handelte, ist aus einem dem Grafen Herrmann Jakob Czernin überreichten Gesuch zu ersehen, worin er ausführt: Er habe auf der Herrschaft Kost sämtliche Leinwand gekauft, u. zw. 104 Stück „Klare" und 168 mittlere; mit der Bedingung, daß er diese „nach und nach" gegen bare Bezahlung übernehmen solle. Als er nach acht Tagen kam, um für 300 fl. Leinwand zu übernehmen, erklärte ihm Herr Em, daß er die Leinwand dem Juden Isak von Kost verkauft habe, da dieser um 30 kr. per Stück der klaren und um 15 kr. per Stück der mittleren Leinwand mehr angeboten habe. Er lasse es dahingestellt sein, ob man eine und dieselbe Sache nacheinander an zwei Parteien verkaufen dürfe, und ob der Koster Jude berechtigt war, die bereits verkaufte Leinwand durch Preisüberbietung zu erwerben. Er bitte, da der Koster Jude bisher nur 60 Stück dieser Leinwand übernommen habe, der Graf möge anordnen, daß ihm als dem ersten Käufer wenigstens die Hälfte der noch nicht abgelieferten Leinwand gegeben werde, er verpflichte sich, sie bis Pfingsten gegen bare Bezahlung zu übernehmen.74 52 44

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