Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 48)
- Language
- German
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einhielten. Durch derartige Beschwerden erregte er den Unwillen der Beamten, die sich ihm gegenüber unfreundlich verhielten und ihn zuweilen sogar mißhandelten. In einem Briefe an Prochazka vom 31. Juli 1699 brachte er folgende Beschwerde vor: Als er am 28. Juni im Schlosse zu Melnik in der Kanzlei des Burggrafen erschien, um Häute zu übernehmen, faßte ihn der Stallmeister beim Bart und verlangte von ihm 4 fl. als Schadenersatz, weil er in der Fastenzeit drei Roßhäute nicht übernommen hatte, wodurch ihm (dem Stallmeister) angeblich dieser Schaden verursacht worden wäre. Als er sich damit rechtfertigte, daß ihm damals der Amtschreiber wegen der Abwesenheit des Stallmeisters die Häute nicht herausgeben wollte, wie dies „der Bäck zu der Zschopke"73 bezeugen könne, „so hat er mich bey den Barth stark gezogen und das spanische rohr auf den Kopf geschlagen und auf die Brust gestoßen, daß ich bald zur erden gesunken war, welches alles in des H. burgg(rafen)ambtzimmer geschehen". Auch der Amtschreiber habe ihm folgenden Montag eine Ohrfeige gegeben wegen der abgegebenen Erklärung, daß er ihm die Roßhäute nicht habe ausfolgen wollen. Er müsse sich auch darüber beschweren, daß in Melnik die Häute der geschlachteten Schafe ihm überhaupt nicht geliefert, sondern anderweitig verkauft werden. Von den Kalbshäuten „klaubt der Fleischhauer die besten heraus" und nur „die schlimmen" werden ihm geliefert, die kaum die Hälfte des Preises wert sind, „die schweine heüth" müsse er zu 12 kr. bezahlen und sie seien nicht 8 kr. wert. Die Häute von Schafen, welche nur um zwei bis drei Wochen älter als ein Jahr waren, werden ihm zu den vollen Preisen der zweijährigen angerechnet, während nach seiner „unmaßgebender" Meinung der Preis proportionell für ein Jahr und zwei bzw. drei Wochen berechnet werden müßte. Auch von den „Köplingen" (Kipshäuten) werden ihm nur die schlechten geliefert, nachdem man die besten herausgeklaubt und anderen Händlern verkauft hatte. Er sei gewillt, den Vertrag bis zu dessen Ablauf ehrlich zu halten und er bitte daher um Schutz, damit er fernerhin keine Ursache zu Beschwerden habe. Dieser Schutz wurde ihm jedoch nicht zuteil, so daß er, wie es scheint, die Abnahme der Häute einstellen mußte, was daraus hervorgeht, daß er am 13. August an Prochazka schrieb: Der Burggraf habe ihm geschrieben, daß er die auf dem Chriehof liegenden Häute sofort abholen solle, da sonst großer Schaden entstehen würde. Er könne jedoch, wie er bereits geschrieben habe, keine Häute übernehmen, solange der Vertrag nicht eingehalten werde. Schon am 15. August schreibt ihm Prochazka: Er möge ihm doch die betreffenden Beamten namhaft machen, wie er ihm schon früher auf die summarische Beschuldigung derselben aufgetragen habe, dann werde er (Sacerdott) „nach Befundt gerechte Ausrichtung haben". Er glaube 43 51