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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 47

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 47)
Language
German
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IRI
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im Werte von 33 fl., Tuch im Werte von 24 fl. 45 kr. und Soldatenmonturen für 40 fl., zusammen 162 fl. 45 kr., während sie den Rest von 237 fl. 15 kr. „auf keine Weiß" bezahlen wollten. Sie wurden daher geklagt und gerichtlich zur sofortigen Bezahlung der gesamten Schuld, also auch der zweiten Jahresrate von 400 fl., verurteilt, welche Beträge sie teils in barem Gelde, teils durch Lieferung verschiedener Waren bezahlten. Doch der Prager gräfliche Kassier Zeidler verlangte von ihnen auch noch die Bezahlung von Verzugszinsen im Betrage von 21 fl. und drohte ihnen, die im Begriffe waren, auf die Leipziger Messe zu fahren, mit der Erwirkimg eines Befehles, daß man sie bei den Stadttoren nicht hinauslassen solle, wenn sie den Betrag nicht erlegen sollten. Sie mußten daher, da sie kein bares Geld hatten, dem Prokurator des Grafen eine silberne Uhr als „Unterpfand" geben, und überreichten am 5. Oktober an den Grafen ein Gesuch, worin sie um den Nachlaß der Verzugszinsen baten, da sie „an dem Handel" Schaden erlitten und die Schuld ein Jahr vor der Fälligkeit bezahlen mußten, welchem Ansuchen der Graf trotzdem „Sie bemelte Juden einige Gnade nicht würdig sein... aus Gnaden" stattgab. Trotz diesem Konflikte teilen sie dem Grafen mit, daß sie in drei bis vier Tagen nach Leipzig fahren werden: Falls „Euer hochgr. Excell. Etwan waß von nöthen haben uns anzubefehlen belieben wollen". 32. Schimsche Sacerdott, Häutehändler Briefe an Johann Prochazka und Gesuch an den Grafen Herrmann Jakob Czernin (1695 bis 1702) Schimsche oder Sambson Sacerdot, der von den Beamten der „Lederjud" genannt wurde, war durch einen fünfjährigen Vertrag verpflichtet, auf den gräflich Czerninschen Herrschaften Chrustenitz, Kost, Melnfk, Milcoves, Petersburg, Schönhof und Sedcice sämtliche Häute der geschlachteten und gefallenen Rinder, Kälber, Schafe, Schöpse, Ziegen, Schweine und der gefallenen Pferde zu einem festgesetzten Preise abzunehmen. Am 6. September 1691 schreibt er an Oberhauptmann Prochazka nach Melnfk: Der fünf jährige Vertrag gehe zu Ende, während welcher Vertragszeit er „auch Gottlob mit der Bezahlung sich richtig eingefunden... Er wolle daher um die Erneuerung des Vertrages auf weitere fünf Jahre bitten, welchem Ansuchen auch stattgegeben wurde. Doch während der neuen Vertragszeit sah er sich oft veranlaßt, sich an den Oberhauptmann mit Beschwerden gegen die gräflichen Beamten zu wenden, die zu seinem Nachteile die Bedingungen des Kontraktes nicht 50 42

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