Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 46)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2644300-2644317--2014-2646359- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
gegen 5 Procento Eingeliehen hatte". Der Graf würde den geliehenen Betrag nicht auf einmal, sondern nach Belieben in Teilbeträgen zurückzahlen können. Was die Bemerkung des Grafen betrifft, daß er das'Darlehen auch in Österreich bekäme, so sei daran sicherlich nicht zu zweifeln, doch müsse er daran zweifeln, ob er es zu den im Briefe angegebenen Konditionen bekommen würde, da doch des Grafen Herrschaften und Güter alle in Böhmen und nicht in Österreich liegen. Der Graf möge ihm seine „Cathegorische Resolution und Antwort" mit der eigenhändigen Unterschrift zukommen lassen, mit der Mitteilung, „was Euer hochgräfl. Gn. mir Zue meine Discretion (Provision) vor meine Mühe Waltung gnädig verwilligen Thuen"; er werde es dann nicht unterlassen, dem Grafen „die Taxa samt einen Aufsatz des Discretions Zettel, wie viel ich mir darbay zue verdienen Tröste, gehorsambst zu überschicken". 30. Löbl Katz, Lederhändler, an Johann Prochazka (1689) Löbl Katz hatte mit dem gräflich Czerninschen Wirtschaftsamte einen Vertrag abgeschlossen, wornach er auf den Herrschaften die Häute zu einem festgesetzten Preise abzunehmen sich verpflichtete. Nach dem Brande des Prager Ghettos (1689) überreichte er eine Eingabe an den Grafen Herrmann Jakob mit der Bitte um einen Preisnachlaß. Der Graf verwies ihn jedoch an seinen Oberverwalter Prochazka, dem er hierauf seine diesbezügliche Bitte in einer Eingabe unterbreitete, worin er schreibt: Er bitte ,,umb Gottes Willen" nochmals um einen Preisnachlaß, da er in den „Contract in Purlauterer Unwissenheit eingegangen" und an den Häuten große Verluste erleiden mußte. Er möge sich eines „abgebrannten Juden" erbarmen und ihm entweder den begehrten Nachlaß gewähren, oder „in Ansehung meiner großen Armuth mir meine daraufgegebenen 30 fl. ohnmaßgeblich zustellen zu lassen". Wenn ihm der Nachlaß bewilligt werden sollte, so habe er „einen Consorten", welcher mit ihm den Kontrakt einhalten und das Geld für die gelieferten Häute bezahlen werde. 31. Jakob Teplitzer und Jekusiel Gerstl, Roßhändler Gesuch an Jakob Herrmann Grafen Czernin (1691) Diese beiden Roßhändler72 schuldeten dem Grafen, wahrscheinlich für geliefertes Vieh oder für Landesprodukte, 800 fl., die sie in zwei Jahresraten zu 400 fl. zu bezahlen hatten, von denen die erste Rate am 11. Juni 1691 fällig war. Sie bezahlten jedoch bloß 45 fl. im baren Gelde, ein Pferd 41 49