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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 31

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 31)
Language
German
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11. Salomon Würmbs an Herrmann Jakob Grafen Czernin (1644)^ Salomon Würmbs hatte dem Grafen brieflich den Kauf einer Schuldverschreibung vom Grafen Vertugo angeboten. Graf Herrmann antwortete ihm in einem Briefe, daß er nicht abgeneigt wäre, auf den Kauf einzugehen, wenn er den Kaufschilling nicht ganz in barem Gelde, sondern teilweise mit Eisen und Getreide bezahlen könnte. Am 4. Mai 1644 schreibt Würmbs dem Grafen, daß er den Brief dem Hausjuden des Grafen Vertugo zu lesen gegeben habe, der ihm sagte, daß sein Herr mit dem angebotenen Zahlungsmodus zufrieden sein werde, doch möchte dieser ehestens erfahren, wieviel bares Geld und welches Quantum von Eisen und Getreide er bekommen, und zu welchem Preise er diese Waren anzunehmen haben würde. Zugleich teilt er dem Grafen mit, daß der Oberste Landschreiber, der, wie der Graf wohl wisse, die auf 3000 fl. lautenden drei Schuldbriefe53 zu kaufen beabsichtige, für diese 1900 fl. in barem Gelde anbiete. Es sei „sein einziger Rat", daß der Graf dieselbe erwerben möge, da er nur auf diesem Wege „zu des Juden 3000 fl. Schuldt gelangen möchte, so sonsten E. gr. gn., welches mir sehr leidt wäre, schwerlich ein Kreuzer bekommen werden". Der Graf möge ihm daher seine Resolution ehestens zukommen lassen, bevor andere Käufer „sich dafür finden". 12. Samuel Marek an Herrmann Ghrafen Czernin (1646) In einem am 10. Dezember 1646 cechisch geschriebenen Briefe schreibt er: Der Graf möge entschuldigen, daß er ihm während seiner letzten Anwesenheit in Prag nicht aufwarten und zu Diensten stehen konnte, da er krank darniederlag. Doch als er nach des Grafen Abreise genas und von der Inhaftsetzung des jüdischen Fleischhauers erfuhr (vgl. o. S. 11), habe er sich sofort mit den jüdischen Fleischhauern64 in Verbindung gesetzt und mit ihnen wegen Bezahlung dieser Schuld verhandelt. Das Ergebnis ' war, daß diese den Betrag von 100 Reichstalern gleich beim Richter der Altstadt erlegten, und sich verpflichteten, auch den Restbetrag von 100 Reichstalern baldigst zu begleichen, worauf der Fleischhauer bis zur „glücklichen Wiederkehr" des Grafen nach Prag aus dem Arrest entlassen wurde. Nun bitten die Fleischhauer den Grafen um Gottes Willen, daß er als gütiger und christlicher Herr ihnen die Frist zur Bezahlung des Rest- 34 26

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