Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2644300-2644317--1995-2646340- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
ihm die hohe Gnade erweisen und ihm den geliehenen Betrag von 70 fl. sowie auch den auf in zur Bezahlung entfallenden Teil der Schuld seiner verstorbenen Mutter im Betrage von 50 Schock Groschen und 18 Schock aufgelaufenen Interessen, welche Beträge ihm auch von des Grafen Bruder bezahlt worden sind, bezahlen lassen. Sollte der Graf momentan nicht im Besitze von barem Gelde sein, so möge er anordnen, daß ihm diese Beträge („ohne Maßgeben") in Schmalz, Butter oder Schafwolle von der Herrschaft Gießhübel oder einer anderen Herrschaft beglichen werden. Sollten die ihm zu liefernden Waren die Höhe seiner Schuldforderung übersteigen, so möge ihm der Graf den Überschuß kreditieren. 6. Aron Hradistsky an Johann den Älteren Czernin (1637) Im Jänner 1637 erschien der Prager Verwalter (hospodaf) des Freiherrn bei Hradistsky und teilte ihm mit, sein Herr habe ihn brieflich beauftragt, ihn (den Hradistsky) aufzusuchen und zu fragen, ob er nicht Schmalz (Womastek)44 kaufen möchte, in welchem Falle er nach Radenin hinausfahren möge. Hradistsky schrieb hierauf dem Grafen: Obwohl zu dieser Zeit in Schmalz kein Absatz ist, so wäre er doch nicht abgeneigt, es zu kaufen. Der Freiherr möge ihm mitteilen, zu welchem Preise er es abzugeben gewillt sei, damit er sich darnach richten kann und sich nicht umsonst hinausbegeben müsse. Es ist zu verwundern, daß der Freiherr sich in dieser Angelegenheit nicht an seinen Hausjuden Tille gewendet hatte, wie es damals die Herrschaften in der Regel zu tun pflegten. 7. Salomon Buchtrucker an Herrrnann Grafen Czernin (1640) S. Buchtrucker schuldete dem Grafen Herrmann, wahrscheinlich für gelieferte Landesprodukte, einen Betrag, dessen Höhe nicht angegeben wird und den er nicht bezahlen konnte. Er wurde daher auf Veranlassung des Grafen in den Schuldnerarrest gesetzt, worin er bereits längere Zeit verblieb. Im Jahre 1640 überreichte er an den Grafen ein Gesuch, der Graf möge die Erlaubnis erteilen, daß er aus der langen Haft auf vier Wochen freigelassen werde. Zur Begründung seines Ansuchens führt er an: Durch die lange Haft werde dem Grafen nicht geholfen sein, da er, wenn er nicht freigelassen werde, die Schuld niemals werde bezahlen können; je länger die Haft, um so größeren Schaden und Unkosten 30 22