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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 26

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 26)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644317--1994-2646339
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Gegenstände bei. In einem zweiten Briefe beanstandet er die Rechnung auf 16 Schock weniger 7 Eier. Die Schafferin müsse sich geirrt haben, da er bloß 15 Schock weniger 7 Eier übernommen habe. b) An Humprecht Johann Grafen Czernin Jakob Tille war auch Hausjude bei dem Sohne des Freiherrn, dem Grafen Humprecht Johann. Am 23. Juni 1651 schreibt er: Der Graf werde sich wohl erinnern, daß er (Tille) ihm einen Betrag von 51 fl., die er selbst von einem Geldverleiher ,,gegen Wucher (auf Zinsen) übernommen" , gegen eine schriftliehe Versicherung geliehen hat, der gräfliche Inspektor Gersdorf werde ihm diesen Betrag von der Schafwolle der gräflichen Herrschaften zurückzahlen. Nun ist die Wolle bereits verkauft, doch der Inspektor verweigert die Bezahlung ohne die Vorlage einer Zahlungsanweisung des Grafen. Er bitte daher, der Graf möge seinem Inspektor diese Anweisung zukommen lassen, damit er (Tille) den Betrag seinen Gläubigern zurückzahlen könne. Am 31. März 1654 schreibt er dem Grafen: Obwohl ihm dieser die Weisung erteilt hatte, ohne seinen schriftlichen Auftrag keinem seiner Beamten oder Diener Waren für seinen Haushalt auszufolgen, habe „er (Tille) doch, da ihm der ,Tafeldeckerc (des Grafen) so hoch geschworen habe, es sey dero gnädiger Befelch (Befehl)," 20 Ellen Leinwand ä 30 kr. per Elle ausgefolgt. Vorher hatte er auch 10 Ellen „Flohr" ä 24 kr. und einen Schleier ä 4 fl. dem Kammerdiener ausgefolgt und ihm zum Einkauf der Tuche (es handelt sich um schwarzes Tuch für die Trauer anläßlich des Ablebens der Mutter des Grafen, der Freiherrin Susanna) 120 fl. geliehen und zum billigen Einkaufe derselben verholfen. Er hoffe, daß ihm der Graf „nicht ungehalten sein wird, daß er als dero gehorsamb willigster Hauß Judt geliehen", er bitte jedoch, wenn der Graf „künftighin mehreres gebrauchen", daß er ihm „schriftlichen gnädigen Befelch erteile". Zum Schlüsse gibt er noch seinem Beileide über das Hinscheiden der Freifrau Ausdruck mit den Worten: „Und dann mich als dero in Gott ruhenden Frau Muttern seel (deren tötliches hinscheiden ich mich ziemblich sehr bekümmert) gewesten und Euer hochgräfl. Gn. noch verbleibenden getreuen Hauß Juden mit meinem schwarzen Kleid gebrauchmessig betheillen lassen", und er fügt noch hiezu: „Zu deren lieben Feiertagen sende ich 5 Citronen wollen solche mit gesundt verzähren". Als Postskriptum: „dero Frau ehegemahlin thue ich gehorsambst salutiren". Am 31. März 1655 schreibt er dem Grafen: „da er in dieser Zeit des Geldmangels „ohnentpörlich Geld vonnöthen habe, weil er sein „Capital" zur Bezahlung von Schulden verwenden mußte, so bitte er, der Graf möge 21 29

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