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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 28

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 28)
Language
German
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IRI
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werde sie dem Grafen verursachen, da er seinem Handel nicht nachgehen und die ihm geschuldeten Beträge nicht eintreiben könne.45 Deshalb nehme er zu ihm als zu einem christlichen und gnädigen Herrn seine Zuflucht mit der untertänigsten Bitte, er möge gnädigst die Erlaubnis geben, daß er auf vier Wochen aus dem so lange dauernden Arrest entlassen werde. Während dieser Zeit werde er bestrebt sein und in irgend einer Weise dafür sorgen, daß er den Schuldbrief von Geizfogel bekommen und dem Grafen ausfolgen könne.46 Sollte ihm dies jedoch wider Erwarten nicht gelingen, so gebe er sich der Hoffnung hin, daß der Graf mit ihm gnädig verfahren und ihm mäßige und erschwingliche „Termine" zur Bezahlung der Schuld bewilligen werde. Auf der Rückseite des Bittgesuches schrieb der Graf am 3. November 1640 eigenhändig in cechischer Sprache: „Diese Bittschrift des Juden Buchtrucker ist mir vom Herrn kaiserlichen Richter der Altstadt durch seinen Stadtschreiber in Prag eingehändigt worden. Ich habe folgende Resolution gefaßt und dem Herrn Richter bekannt gegeben: Ich lasse mich auf keine Termine ein und lasse mich auch nicht mehr von dem Juden bei der Nase herumführen. Wenn es dem kaiserlichen Richter genehm und erwünscht ist und er dafür einstehen will, so will ich die Bewilligung erteilen, daß er auf zwei Wochen aus dem Arrest entlassen werde. Falls er mich jedoch nicht befriedigen wird, soll er in denselben Arrest zurückkehren und verbleiben, bis er mich befriedigt haben wird."47 8. Josef Joachim an die Freifrau Susanna Czernin (1642) Josef Joachim schreibt der Freifrau am 29. März 1642 nach seiner Rückkehr aus Radenin, wo er mit der Freifrau einen Vertrag auf Abnahme von Käse und Butter abgeschlossen hatte, er sei auf dem Wege von dem ihn begleitenden Boten abgewichen und über Wottitz früher als jener in Prag angekommen. Er habe vertragsgemäß ihrem Prager „Hoffmeister alsbald hundert gewichtige Dukate in specie darauf geben". Er hoffe, daß sie dem Vertrage gemäß den Käse und die Butter „eylendts" und unversäumt nach Prag schicken und ihm „gegen völliger Bezahlung überlieffren" werde. Zum Schlüsse bemerkt er noch: „Muß Ihre Gnaden auch berichten, daß des Baruchs Weib zwey briegel (?) zugeschickt hat, weil er sollang außer bleibt, welches ich Ihre Gnaden zur Nachrichtung und in eyll nicht verhalten wollen." Er unterschreibt sich: „Josef Joachimb Judt des Hirscheis Sohn" und fügt als PS. hiezu: „mein Vatter lasset Ihr Gnaden fleißig grüßen undt seine Gehorsambe Dienste vermelden." 23 31

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