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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 24

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 24)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644317--1992-2646337
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bitten, die restlichen sechs Tonnen erst in einigen Tagen bezahlen zu dürfen. Da wurde ihm erklärt, daß der Freiherr, der gerade nicht zu Hause war, die Butter zu demselben Preise anderweitig verkauft habe. Der enttäuschte Czerny fügte sich in sein Mißgeschick, verlangte jedoch die Rückgabe der als Angabe gegebenen fünf Taler und des silbernen Gürtels, was ihm aber verweigert wurde mit der Behauptung, die Angabe sei verfallen,40 da er die Bedingungen nicht eingehalten habe.41 Als er auf die Rückgabe bestand, wurde er beschimpft, ja der Freiherr, der inzwischen nach Hause gekommen war, drohte, ihn mit der Peitsche aus dem Hause zu jagen, und verbot ihm unter Drohungen das weitere Betreten seines Hauses. Czerny überreichte daher an die Statthalter und Landesrichter ein Gesuch, worin er den Sachverhalt und das vertragswidrige Verhalten des Freiherrn schildert und bittet, die Statthalter mögen dem Freiherrn befehlen, daß er in Anbetracht dessen, daß er die Butter dem anderen Käufer zu demselben Preise wie ihm verkauft und daher keinen Schaden erlitten habe, ihm die fünf Taler samt dem silbernen Gürtel zurückgeben solle. Diese Bittschrift wurde am 20. Oktober von den Statthaltern dem Freiherrn zur Rückäußerung übermittelt. Schon am folgenden Tage überreichte er an die Statthalter seine Antwort, worin er zuerst sein Erstaunen darüber äußert, daß der Jude die Statthalter in so überflüssiger, nutzloser und unbegründeter Weise (tak zbytecne, daremne a nedüvodne) zu belästigen wage, mit der Behauptung, er (der Freiherr) habe die Butter dem anderen Käufer um denselben Betrag wie ihm verkauft. Er sei sicherlich glaubwürdiger, als dieser jüdische Menschenfopper (Betrüger, pokladac lidskej) und er könne behaupten und erforderlichen Falls auch beweisen, daß er dadurch, daß der Jude sein Wort nicht gehalten habe,42 an jeder Tonne Butter einen Verlust von 1 Schock meiß. gehabt habe. Er würde es sich wohl überlegen, dem Juden den Gürtel so ohne weiters zurückzugeben. Um jedoch die Statthalter, die doch sicherlich mit anderen wichtigeren Angelegenheiten beschäftigt seien, nicht mit dieser Sache in Anspruch zu nehmen, wäre er bereit, dem Juden den silbernen Gürtel - die fünf Taler übergeht er mit Schweigen - zurückzugeben, wenn ihm dieser den an der Butter erlittenen Schaden ersetzen würde. Er hoffe, daß die Statthalter dem Juden einen solchen Befehl erteilen werden. In einer zweiten Eingabe (ohne Datum) dankt Czerny den Statthaltern dafür, daß sie ihm die Rechtfertigungsschrift des Freiherrn zur Kenntnisnahme eingesandt haben. Die Behauptung des Freiherrn, so führt er weiter aus, daß er an der Butter einen Schaden erlitten habe, sei ganz unbegründet. Aus dem Umstand, daß der Freiherr gleich am zweiten Tage, wo er (Czerny) mit dem Gelde kam, um die Butter vertragsgemäß 19 27

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