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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 21

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 21)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644317--1989-2646334
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Gründe darzulegen, weshalb die Schuld noch immer von den Einkünften des Gutes nicht bezahlt werden könne. Doch die Richter anerkannten diese Gründe nicht und schon am 2. September erging ein neuer Zahlungsauftrag. Inzwischen war das Gut in den Besitz des Michael Slawata, eines Bruders des Verstorbenen, übergegangen. Doch auch dieser dachte nicht daran, der Jüdin die Schuld zu bezahlen, trotzdem auch er von den Landesrichtern hiezu aufgefordert wurde, weshalb Peprle eine neue Eingabe an die Richter überreichte, worin sie sich über das Verhalten des neuen Besitzers des Gutes beschwerte. Die Bittschrift wurde von den Richtern am 12. Feber 1638 dem Michael Slawata zur Kenntnisnahme mit einem neuen Zahlungsauf trage übermittelt, worin sie ihm zum letzten Male befahlen (a to na konec poraueime), endlich die Schuld zu bezahlen und ihnen nicht überflüssige Arbeit zu machen. Michael Slawata rechtfertigte sich am 26. Feber in einem Briefe an die Richter, indem er verschiedene Gründe anführte, weshalb er der Peprle nicht vor der Ernte bezahlen könne. In einer weiteren Zuschrift vom 9. März schreiben ihm die Richter, daß sie seine Gründe zwar zur Kenntnis nehmen, da aber die Jüdin in ihrer großen Not nicht aufhöre, sie mit Gesuchen zu überschütten, so erteilen sie ihm nochmals den Befehl, daß er, wenn es ihm tatsächlich und im Ernst (bezelstne) nicht möglich sei, die Schuld auf einmal zu bezahlen, wenigstens die Hälfte oder einen Teil gleich und den Rest nach der Ernte bezahlen solle. Doch Peprle bekam von ihm keinen Groschen. Am 9. Juli übersandten die Richter dem Michael Slawata eine neue Beschwerdeschrift der Peprle mit einem neuen letztmaligen Befehle, die Schuld, da doch die Ernte bevorsteht, sofort und unbedingt zu bezahlen, damit die Jüdin keinen Grund mehr habe, sich mit Eingaben an Seine Majestät oder an die Richter zu wenden.32 Doch alle gerichtlichen Befehle und Zahlungsaufträge waren vergeblich . Es vergingen wieder drei Jahre und Peprle konnte nicht zu ihrem Gelde kommen. Als letztes Mittel überreichte sie im Jahre 1641 ein Gesuch an den Grafen Wilhelm Slawata, worin sie ausführte: Der Graf werde sich wohl erinnern, daß, als er nach dem Ableben seines Bruders Joachim mit dem Grafen Michna v. Wazinov zu Kommissaren eingesetzt worden war, er seiner Schwägerin, der Witwe Anna Susanna, den Auftrag erteilt hatte, die zur ehrenvollen Bestattung des Toten erforderlichen Gegenstände zu besorgen und sich wegen der Bezahlung keine Sorge zu machen, da er selbst alles bezahlen werde.33 Obwohl die Witwe sich laut beiliegendem Schuldschein verpflichtet hatte, den schuldig gebliebenen Betrag von 402 fl. 32 kr.34 gleich nach dem Begräbnis zu bezahlen, könne sie trotz der Zahlungsaufträge, welche die Landesrichter den Sequestern und insbesondere dem Michael Slawata 24 16

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