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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 20

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644317--1988-2646333
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2. Jüdische Händlerin Peprle an den Grafen Wilhelm Slawata (1641) Im Jahre 1631 starb Joachim Slawata, ein leiblicher Bruder des Grafen Wilhelm Slawata. Zur Veranstaltung einer pompösen Beerdigung benötigte die Witwe Anna Susanna schwarzes Tuch für die Totengewänder, für die Dienerschaft und die Dekoration, das sie sich von einer Prager jüdischen Händlerin, der Witwe Peprle, liefern ließ, und zwar 170 Ellen gutes Tuch zum Preise von 1 f 1. per Elle und 30 Stück Futtertuch ä 4 fl. per Stück, was zusammen den Betrag von 318 fl. 20 kr. ausmachte. Die Witwe des Verstorbenen stellte einen Schuldschein29 aus, wTornach sie diesen Betrag nach dem Begräbnisse, spätestens binnen vier Wochen zu bezahlen sich verpflichtete. Die Verlassenschaft bestand bloß in dem stark verschuldeten Gute Novy Stranov, welches nach der Beerdigung des Verstorbenen sequestriert und der Verwaltung der Herren Peter Svihovsky v. Rosenberg und Friedrich Spetl v. Janowitz anvertraut wurde. Doch die Sequester beeilten sich nicht, der Peprle diese Schuld zu bezahlen, trotzdem sie hierzu von den Landesrichtern des Königreichs Böhmen (Saudcove zemstl kralovstvi ceskeho) aufgefordert wurden, indem sie die Ausrede gebrauchten, daß die Bezahlung der Schuld aus den Einkünften des Gutes derzeit nicht möglich sei. Es vergingen Monate und Jahre, in welchen die Witwe Peprle mit den Waisenkindern in großer Not lebte, ohne daß sie zu ihrem Gelde kommen konnte. Zu Beginn des Jahres 1637 überreichte sie an die Landesrichter ein Gesuch, worin sie ihre Notlage schilderte, und bat, dieselben mögen veranlassen, daß ihr die Sequester endlich die Schuld bezahlen. Hierauf erging an die Sequester eine Zuschrift der Landesrichter de dato 12. Feber (in deutscher Sprache)30 des Inhaltes, daß sie (die Richter) der Jüdin Peprle in Anbetracht ihrer und der Waisenkinder Notlage zur Erlangung des ihr geschuldeten Betrages aus den Einkünften des Gutes gern verhelfen möchten. Und da diese Schuld ein „privilegirtes debitum" ist, welches von Rechts wegen vor allen anderen Schulden bezahlt werden muß, so ergehe an dieselben im Namen Sr. Majestät des Königs der wiederholte Befehl, die Jüdin nach so lange gehabter Schuld zu befriedigen . Da jedoch diesem Befehle bis zum August keine Folge geleistet wurde, richteten die Landesrichter nach einem abermaligen Ansuchen der Peprle am 28. August eine zweite Zuschrift an die Sequester mit dem Auftrage, den Richtern unverzüglich mitzuteilen, weshalb sie die Bittstellerin laut dem letzten an sie gerichteten Befehle nicht befriedigt hätten.31 Die Sequester beeilten sich nunmehr, den Richtern in einer Zuschrift die 15 28

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