Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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Vertrag der jüdischen Fleischhauer mit dem Grafen Herrmann Czernin beginnt mit den Worten: „Wür unterschrieben „Juden Fleischhacker d. Alten Stadt Prag bekennen, daß . . . "25 Es ist also ausdrücklich von den jüdischen Fleischhauern der Altstadt im Gegensatz zu denen des Ghettos die Rede (vgl. Beil. V). Auch im Vertrage desselben Grafen mit Mojses Brandeis heißt es: „1648, 29. January habe ich unterschriebener mit dem Mojses Brandeis Sattler in der Alten Stadt einen Vergleich getan . . . (vgl. Beil. VI). Brandeis hatte demnach seine Werkstatt und wahrscheinlich auch seine Wohnung in der Altstadt, worunter sicherlich nicht die sogenannten Lichtensteinschen Häuser der Altstadt gemeint sind, da diese im Jahre 1648 bereits ins Ghetto einverleibt waren und nicht mehr zur Altstadt gezählt wurden ,26 INHALT DER BRIEFE, BITTGESUCHE, VERTRÄGE usw. 1. Der jüdische Augenarzt Salomon an Joachim von Neuhaus (1559)27 Der Augenarzt Salomon war kein gebürtiger Prager, sondern, wie es scheint, aus einem anderen Lande, wahrscheinlich aus Deutschland oder Italien, nach Prag eingewandert, wo er die ärztliche Praxis bei Juden und Christen ausübte. Als zu St. Georg des Jahres 1559 die Juden zum zweiten Male Prag verlassen mußten, bemühte er sich es zu erreichen, daß auch er mit seiner Familie zu den sechzig Personen28 gehöre, die, um die allfälligen Geschäfte der Juden abzuwickeln, in der Stadt noch zurückbleiben durften. Doch wurde ihm dies, trotzdem für ihn der Probst und die Priesterschaft auf dem Hradschin eintraten, nicht bewilligt, weil sein Ansuchen zu spät gekommen war. Er wandte sich daher an den Obersten Kanzler von Böhmen, Joachim von Neuhaus, mit der Bitte um die Erlaubnis, sich mit seiner Familie auf einer seiner Herrschaften oder, wenn dies nicht gehen sollte, ihm dazu zu verhelfen, daß er sich in einer benachbarten Herrschaft eines anderen Grundherrn niederlassen dürfe. Er erinnert den Obersten Kanzler daran, daß er es war, der ihm „vor allen anderen Juden" vom Kaiser die Erlaubnis erwirkt hatte, sich in Prag niederzulassen und seine ärztliche Praxis auszuüben. Er erinnert ihn auch daran, daß er niemals „wucher oder Kaufmannschaft" getrieben, sondern sich mit seiner „Kunst so ihm Gott der Herr verliehen hatt" ernährte. Er begebe sich „als seinem eußersten trost und Patron in seinen Schutz" (vgl. Beil. I). 22 14