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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 8

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 8)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644317--1976-2646321
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gegen bare Bezahlung ein billigerer als bei Gewährung von Kredit. So bietet ein Wollhändler für den Stein (20 Pfund) Wolle 4 fl. gegen bare Bezahlung oder 4 fl. 7 kr. gegen einen Wechselbrief auf sechs Monate. In Zeiten jedoch, wo für manche Landesprodukte aus irgendwelchem Grunde nur schwer ein Käufer zu finden war, gaben die Herrschaften diese Waren auch minder kreditfähigen jüdischen Händlern auf Kredit. Doch konnten sie in der Regel mit Sicherheit auf Bezahlung der kreditierten Ware rechnen. Gegen säumige Zahler war der Schuldnerarrest ein bewährtes Mittel. Für einen jüdischen Fleischhauer, der mit der Bezahlung eines dem Grafen Herrmann Czernin, wahrscheinlich für geliefertes Rindvieh, geschuldeten Betrages von 200 Reichstalern säumig war und daher auf Veranlassung des Prager gräflichen Verwalters in den Schuldnerarrest gesetzt worden war, traten durch Vermittlung des gräflichen Hausjuden Samuel Marek die Prager jüdischen Fleischhauer ein, die sich zur Bezahlung der Schuld verpflichteten. Es kam jedoch vor, daß auch das Mittel des Schuldnerarrestes versagte, wenn z. B. der Schuldner infolge großer Verluste um sein ganzes Hab und Gut gekommen war und keine zahlungsfähigen Verwandten oder Freunde hatte, die für ihn eingetreten wären. Da gab es für den Adel noch andere Mittel, um auch in diesem Falle die Bezahlung ihrer Forderimg zu erzwingen. Das zeigt uns folgender Vorfall: Ein Prager jüdischer Fleischhauer blieb dem Freiherrn Johann dem Älteren Czernin 54 fl. 40 kr. schuldig, die er zu Georgi (23. April) 1642 hätte bezahlen sollen, doch bis zum August desselben Jahres mit der Bezahlung im Rückstände war. Es ist wohl anzunehmen, daß der Freiherr das Mittel des Schuldnerarrestes angewendet haben würde, wenn er sich hie von einen Erfolg versprochen hätte. Es mag auch sein, daß er dieses Mittel tatsächlich angewendet hatte, trotzdem aber zu seinem Gelde nicht kommen konnte. Da griff er zu folgendem Mittel: Er schrieb am 10. August an die Ältesten der Prager Judenschaft einen Brief in cechischer Sprache folgenden Inhaltes: Der Prager jüdische Fleischhauer Abraham Jekl ist mir 54 fl. 40 kr. schuldig, welchen Betrag er mir, wie aus seinem in meiner Hand befindlichen Briefe und aus den Büchern des Richters der Altstadt zu ersehen ist, am verflossenen St.-Georgstage zu bezahlen sich verpflichtet hat. Da er mir jedoch bisher keinen einzigen Groschen bezahlt hat, so schicke ich Euch, Judenältesten, diesen Brief mit der Mahnung, den Juden zur Bezahlung des mir geschuldeten Betrages in barem Gelde ohne jeden Verzug anzuhalten. Sollte dies jedoch nicht geschehen, so behalte ich mir folgenden Schritt vor: Es fahren und gehen viele Juden nach Linz und anderen Orten, um daselbst ihren Handel zu treiben. Wo immer ich einen dieser Juden antreffen werde, werde ich denselben arretieren und seine Waren im Werte des mir ge- 3 11

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