Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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an die Statthalter und Landesrichter des Königreiches Böhmen gegen den Freiherrn Johann den Älteren Czernin. 6. Briefe und Bittgesuche Prager Juden an Herrmann Grafen Czernin (gestorben 1654). 7. Briefe und Bittgesuche Prager Juden an Humprecht Johann Grafen Czernin (gestorben 1682) und an dessen Witwe Anna Marie. 8. Briefe und Bittgesuche an Herrmann Jakob Grafen Czernin (gestorben 1710). 9. Briefe undBittgesuche an den gräf lich-czeminschenOberverwalter später Oberhauptmann Johann Prochazka und andere gräfliche Beamte. Die Briefe an Johann den Älteren Czernin sind alle in cechischer Sprache, die an den Grafen Herrmann zum geringeren Teil cechisch, die meisten jedoch deutsch geschrieben, während die Briefe an den Grafen Humprecht Johann und Jakob Herrmann sowie auch die an die gräflichen Beamten nur in deutscher Sprache geschrieben sind. Man darf wohl annehmen, daß nur ein geringer Teil der Briefe, welche Prager Juden in geschäftlichen Angelegenheiten an die Grafen Slawata und Czernin geschrieben haben, zufällig im Neuhauser Schloßarchiv erhalten geblieben sind. Wenn man nun bedenkt, daß man in damaliger Zeit seine Geschäfte in der Regel nicht schriftlich, sondern persönlich von Mann zu Mann abschloß und abwickelte; wenn man weiter bedenkt, daß die Prager Juden nicht nur mit den Grafen Slawata und Czernin, sondern auch mit dem anderen zahlreichen Hochadel Böhmens wahrscheinlich in nicht geringerem Umfange in Handelsbeziehungen standen, so kann auf den Umfang der Geschäfte geschlossen werden, den die Prager Juden mit dem Hochadel Böhmens betätigten. Diese bestanden in Folgendem: 1. Abnahme von Landesprodukten Die Juden nahmen dem grundherrschaftlichen Adel fast sämtliche Landesprodukte, mit Ausnahme von Getreide und Holz, ab; namentlich waren es Schmalz, Butter, Käse, Eier, Obst, Leinwand, Schafwolle und rohe Häute sowie auch Groß- und Kleinvieh, das die jüdischen Fleischhauer und Viehhändler abnahmen. Die Herrschaften gaben diese Waren auf drei- bis sechsmonatlichen Kredit an Personen, deren Zahlungsfähigkeit außer Zweifel stand, oder gegen gute Bürgschaft, sonst aber nur gegen bare Bezahlung. Handelte es sich um ein größeres Warenquantum, dessen Kauf Schilling der Händler nicht auf einmal bezahlen konnte, so wurde ein schrifthcher Vertrag geschlossen, mit der Vereinbarimg, daß die Ware zu festgesetzten Terminen partieweise gegen bare Bezahlung übernommen werden sollte. Natürlich war der Warenpreis bei Abnahme 10 2