Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 494)
- Language
- German
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echan oder Diwiscibiau, Wottuciz — Wofctitz, Postelwürg — Postelberg, Gechinitz — Jechnitz usw. Welche Orte mit Bystinitz und Träsehnitz gemeint sind, vermag ich nicht anzugeben. Außer den böbmisch-mähris<chen Juden bandelten auch die Langenloiser Juden mit Federn auf dem Linzermarkte, denn im Jahre 1669 verlangten diese die Abschaffung der unsauberen Federn ersterer im Wege des Stadtgerichtes, wozu es aber nach genauer Visitierung und Beschluß der Landhauptmannschaft nicht gekommen ist.8 Im Jahre 1714 erging ein landeshauptmannschaftliches Dekret an die Stadt Linz, daß selbe die Juden aus Böhmen mit geschlissenen Federn, Flaum, Woll und anderen Waren auf dem Bartholomäusmarkte nicht dulden solle und daß diese auch in ihrer Person ohne besondere Hoferlaubnis die Stadt keineswegs betreten dürften.4 Diese Verfügung eTging auf Grund der Vorkehrungen, die man wegen der drohenden Pest ergriff. Tatsächlich herrschte seit 1713 in Linz die Seuche und die Juden durften nicht kommen oder sind nicht gekommen, denn ihre Gewölbe in der Schörgengasse wurden damals an Händler aus Nürnberg vermietet. Anmerkungen. 1 Vgl. Kenner, „Linzer Märkte", und Schiff mann, „Johannes Reuchlin in Linz", 2. Aufl., 1929, S. 31 f. 2 Siehe „Me.norah", J,g. 5, Nr. 5. 2a A. a. 0. S. 32. 3 Sint, Direktorium der Stadt Linz (handschriftlich), Th. II, S. 589, Nr. 82. 4 Ebenda, III, S. 49*, Nr. 56. * bezeichnet, daß die Eintragung nur in der ersten Hälfte, **, daß sie nur in der zweiten Hälfte vorkommt. 484 4