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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 482

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 482)
Language
German
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IRI
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lich-esi Feiertages, auch weilen den ganzen Tag bei der Versammlung zugebracht, nicht darum bewerben können. Auf der anderen Seite ißt zu ersehen, was wegen der Judengasse in Prag eTgangen. Gott erbarme sich ihrer und aller Juden und wandle den Kummer in Freude. 81a In allen Creysen.183 Nachdemo Ihre Kay. Königl. Mayt. für guth und nöthig angesehen haben, also gleich dem Verboth im ganzen Landt ergehen zu lassen, daß innerhalb zwey meillen an denen Gränizen einen Prager Juden sich niederzulassen keineswegs gestattet, sondern dieses nur von dienen Gränitzen weithers in Land herinnen unter Straff sowohl denen Contravenierenden Juden alß auch deren Obrigkeit und örthern, welche sothane Judenschaft Inner deren 2 Meillen an denen Gränitzen reeipiren sollen zugelaßen seyn sollen, als werden Sie Königl. Herren Crayß- Haubtleutbe diesen allerhöchsten Verboth in Ihren derzeit allergnädigst anvertraut Crayse zu Jedermanns Wißenschaft Besonders dero angränitzen Situirten Dominien Städten und örthern dann der emigrirte Prager Judenschafft zu allergehorsambsteT Nachlebung allsogleich durch eigene Curendam Kundmachen und hierüber ex offo veste Handt halten, geben ob dem Königl. Prager Schloß d. 16. Aug. 1746. Liebe Getreue Vermög des neben gehenden Extractus eines von dem altstätter Magistrat allhier eingereicht Supplieati ist derselbe der Meinung zu beßeren «oeconomie auf dem Stadt. Guth Lieben ersprießlich zu seyn, wan die daselbst befindliche Juden von da gäntzlich abgestifftet und die verlassende Juden Ohalupen unter Bauern mit denen entlegenen wenig nuzenden Feldern zur beßeren folfcs Besorgung des Li- »bener Guts eingetheillet werden möchten, wann nun die zu Prag aufgestellte oeconomie Oberdirection, welche hierüber vorhero zu vernehmen ist, und zu welcher wir unseren Königl. Statthalter Fran^ Leopoldt Grafen von Buquoy anstatt des vorherige Grafens von Kayserstein nunmehro zu Gesetzet haben wollen, den Vorschlag oeconomice für Gut befindet, so hat es übrigens bey Jezige umständen und unserer Wegen der Judenschafft abschaffung über Haupt erlaßene Resolutionen Keinen anstandt mit der particular absehaffung sothaner Judenschafft von Lyben Vor izu gehen, welches also god. ober inspection und dem altstätter magistrat zu Ihrer Dir&ction zu bedeuthen. Hievon geschieht unser aller gnädigste Will und Meinung. Geben Wien d. 5. Aug. 746. Von Tit. Ihrer Exoell. und Gnaden denen Herren Statthaltern wegen, dem altstätter Königl. Haubtman Hiemit an zu deuten, dem nach Ihro König. Kays. Mag. dem Magistrat der Königl. altstatt Prag mit dem 119 471

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