Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 435)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2644300-2644307--1894-2646238- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Landes Vorsteher von Böhmen R. Abraham Janowitz118 hergekommen, er wohnt bei dem angesehenen R IL119 Gott gebe, daß sein Herkommen nicht erfolglos bleibe und er in all seinen Wegen Glück habe. Von dem Memorial sind nicht nur hier allerorten Abschriften gegeben, sondern auch an andere Orte Exemplare geschickt worden. Bei alledem steht die Hilfe nur bei Gott. Wegen des Herrn Grafen Kottek ist unnötig, daß R. Eisik Landan120 sich deswegen soll herbegeben und ist bereits bei diesem Herrn Instanz gemacht worden, mithin wenn diesem wird möglich sein etwas zu helfen, wird es ohne erwähnten R. Eisik auch geschehen und wird nichts unterlassen, was nur zum Interesse der Gesammtheit gereichen kann, wie es unsere und all unserer jüdischer Brüder Pflicht ist. Daß aber dergleichen expressione und extreme Fürsprachen gute Wirkung tun sollen, ist bei diesen Umständen, wo die Vornehmen Gottlob alle gnädig sind und gern alles in der Welt tun wollten, nicht praktikabel. Ein Andres wäre, wenn einer von ihnen refüsiert, sich zu verwenden; aber sie sind alle Gottlob gnädig und bedauern selbst daß bei der Königin, i. E. w e., nichts verfangen will, sondern als Antwort, Reden, die nicht zu widerlegen sind, und s»pitze Worte bekommen, folglich wie kann man eine Fürstlichkeit diesfalls weiter behelligen und weitere Interzession von ihnen verlangen, wie bereits geschehen. Festgeschenk121 ist wie gewöhnlich der Königin, i. E. w. e., und dem Herrn Großherzog, s. E. w. e., und der Kaiserin, i. E. w. e., und dem Prinzen Karl s. E. w. e. geschickt worden, und wie jederzeit gnädig angenommen, was auch Beweis für das Obige ist; man ist nicht ungnädig und will doch keinen haben. Was nach anderen Orten wegen Fürsprachen geschrieben worden ist, ist gut und möge zum Guten sein, besonders gut ist daß das Schreiben an den Bischof von Würzburg konform jenem ist, das an den Herrn Grafen Königseck122 ergangen. Gott zahle ihm alles Gute, was er im Interesse der Gesammtheit getan, und stärke seine Kraft und Macht, daß er sich für unsere jüdischen Brüder so bemüht und habe niemals gezweifelt, daß er alles tun wird, was ihm möglich ist, da ja sein lauteres Herz zum Guten neigt. 39 Fernere Relation Mittwoch, den 17. Schewat 505. (Wien, 1745, Jänner, 20.) Deinen w. Brief habe ich gelesen und abermals gelesen, auch jederzeit Deine werte Ansicht in ihrer völligen Konformität hier produzirt, die gemachte Passus und hiesige Urgirung, welche von Dir mit guter Begründung und Erkenntnis proponiert worden, sind im Kerne substantiös, ist aber zu bedauern, daß die Hauptursache des Zornes der Königin, i. E. w. e., (wie man hier hintenherum erfährt) von Deine w. Ansicht sehr different ist, indem wenige Vornehme auf vielfältigen Überlaufen und Lamentieren von Juden, sich hasardiert haben, mit der Königin, i. E. w. e., diskursive zu reden, mit der Fürsprache zu beginnen, und ihre Antwort war, es ist richtig, die Juden sind auch ehrlich, doch wir haben unser Bedenken und wollen keine in unseren Ländern haben, mithin ist dieses ein Generalopignion, die nicht zu verantworten ist, denn auf alle Akusations und lügenhafte Verleumdungen sind remonstrationes zu machen, dem Argwohn zu benehmen, wann man aber sagt, sie sind ehrlich, wir wollen gleichwohl keinen haben, was können wir da reden, was sagen? Es ist bereits von den Herren Staaten, und vom Kurfürsten von Mainz und vom Herzog von Weißenfels, i. E. w. e., intercessiones eingelaufen, den Effekt aber bisher nicht empfunden, es scheint entgegengesetzt zu sein, daß gestern neue Drangsale an das Tageslicht gekommen, und den Juden hier intimiert worden von der h. 1. Regierung, nachdem es beschlossen ist, alle Juden aus Böhmen und Mähren zu vertreiben, derart, daß Ende kommenden Juni in diesen Ländern kein Jude mehr anzutreffen sein solle, daher wird den Juden hier bei großer Bestrafung (verboten) nach dieser Zeit keinen Juden aus diesen Ländern hier protektieren, überdies ist der gleiche Befehl an alle Komitater in Ungarn ergangen, daß sie keinen einnehmen sollen, wie auch wirklich dieser Befehl von ihnen akzeptiert und mit folgendem Wortlaut ergangenen Patent bekräftigt worden, daß, wann ein Jude aus diesen zwei Ländern in ihr Land kommen sollte, sich niederzulassen, sollte er beim erstenmale mit Schlägen traktirt werden, beim zweiten Male öffentlich ausgepeitscht und beim drittenmale solle er vogelfrei sein; 424 72