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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 352

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 352)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644307--1811-2646155
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chäzka für diesen Zweck, der den verlangten Plan auch tatsächlich verfertigte.17 Es ergab sich daraus, daß einzelne Judenhäuser sehr nahe bei der Pfarrkirche stehen und daß in der Judengasse gar das Haus Nr. 24 mitten zwischen Christenhäusern steht. In diesem Umstand erblickte das Kreisamt im Geiste seiner Zeit eine grobe Unzukömmlichkeit, denn so war vermeintlich die Möglichkeit einer Schmähung des Altarssakramentes gegeben, namentlich bei Krankengängen. Der Erfolg dieses kreisämtlichen Berichtes vom 13. August 1727 stellte sich sehr rasch ein. Schon am 26. August traf die Statthalterei die Verfügung, die neue Kreiskommission solle durch persönliche Verhandlung mit dem Oberamt in Raudnitz die Verlegung der in der Nähe der Pfarrkirche stehenden Judenhäuser herbeiführen. Die Kommission knüpfte zwar am 15. Oktober Verhandlungen mit dem Raudnitzer Amte an, da dieses jedoch von dem Fürsten keine Verhandlungsvollmacht in dieser wichtigen Wirtschaftsfrage besaß, beschränkte es sich auf die bloße Zusage, darüber der Obrigkeit zu referieren. Der Bescheid des in Karlsbad weilenden Fürsten ging noch weiter als der kreisämtliche Wink; er forderte nämlich, daß auch noch einige weitere Judenhäuser — wieder aus religiöser Rücksichtnahme auf die Pfarrkirche und den Gottesdienst darin — verlegt würden. Nach seinen Vorschlägen hätten sämtliche Judenhäuser bis zur Synagoge aufgehoben werden sollen.18 Die Statthalterei war nach dem Studium des Prochäzkaschen Planes der Ansicht, daß die Häuser unter Nr. 1, 46—52 einschließlich allzunahe der katholischen Kirche stehen, was gegen die jüngste kaiserliche Verordnung verstoße, derzufolge die Judenbehausungen bis auf eine bestimmte Entfernung von den Kirchen zu verlegen waren.19 Sie verfügte daher eine radikale Abhilfe in dem Sinne, die jüdischen Hausbesitzer sollten die erwähnten acht Häuser sofort räumen und an die Westseite der Judengemeinde übersiedeln. Erfahrene Taxatoren sollten den Wert der so ausgetauschten Häuser und Gärten gegeneinander vergleichen. Das Judentor, welches nach dieser Umquartierung seine Bedeutung verloren hatte, sollte kassiert und dafür ein neues hinter dem alten obrigkeitlichen Brauhaus errichtet werden (zwischen den Judenhäusern Nr. 3 und 46). Nach diesem Auftrag zu schließen, hielt die Statthalterei lediglich die Verlegung der genannten Judenbehausungen für nötig; sie betonte ausdrücklich, daß sonst das Vermögen und die Rechte der Judengemeinde unberührt bleiben sollen. Die Durchführung der erwähnten Besitzveränderung wurde wiederum der Rakonitzer Kreisamtskommission übertragen. Nach der Kundmachung der statthalterischen Entscheidung ließen die Kommissäre am 14. Oktober 1727 die Grenze des künftigen Judentores auspflocken. Bei näherer Besichtigung der neuen Grenzen der Judengemeinde 9 341

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