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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 353

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 353)
Language
German
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IRI
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machten sie jedoch, vermutlich informiert durch die obrigkeitlichen Beamten und die Raudnitzer Bürger, die Wahrnehmung, daß vom Dach des Hauses Nr. 3, das auch bei der neuen Umrainung das erste Haus hinter dem Tore sein sollte, direkter Ausblick auf den Altar der Propsteikirche ist. Die Rücksichtnahme auf den katholischen Gottesdienst, die seit Beginn des 18. Jahrhunderts eine Waffe gegen die jüdischen Besitzer dieses Hauses gebildet hatte,20 trat bei dieser Gelegenheit stark in den Vordergrund, um so mehr, als selbst der Raudnitzer Fürst dieser Tage beim Kreisamt wegen Austausch sämtlicher Judenhäuser östlich der Synagoge eingeschritten war. Das Kreisamt beschränkte sich jedoch streng im Sinne der von der Statthalterei herabgelangten Direktiven lediglich auf die Vorbereitungsarbeiten für die neue Abgrenzung der Judengemeinde und überließ in seinem Bericht vom 29. Oktober 1727 den höheren Instanzen die Entscheidung über den erwähnten Antrag der Raudnitzer Obrigkeit sowohl als auch über das Ersuchen der betroffenen jüdischen Hausbesitzer um Er- Streckung der Räumungsfrist. Die nahende Winterszeit sprach zugunsten des Gesuches und auch der unfertige Bauzustand der Pfarrkirche, in welcher, nach dem Fortgange der Arbeiten zu schließen, höchstens ab nächstem Sommer mit Abhaltung von Gottesdiensten gerechnet werden konnte,21 ließ auch die kirchlich-<katholischen Rücksichten dem erbetenen Aufschub nicht direkt schädlich erscheinen. Die Statthalterei erstreckte in Würdigung dieser Umstände am 1. Dezember 1727 den Juden die Räumungsfrist bis nächstes Frühjahr und exponierte sich auch keineswegs für die Verwirklichung des großzügigen Antrages der Raudnitzer Obrigkeit. Die Entfernungen der neu festgelegten Grenzen der Judengemeinde von der Kirche nach Ausweis des Prochäzkaschen Planes entsprachen laut der siatthalterischen Entscheidung den kaiserlichen Direktiven, so daß weitere Veränderungen am jüdischen Hausbesitz aus diesem Grunde zwecklos waren. So ließ es die Statthalterei bei dem Auftrag bewenden, den vom Hause bei der Brauerei möglichen Ausblick in die Kirche zu verbauen. Wie sich die Raudnitzer Judensiedlungsfrage weiterentwickelt hat, bleibt vorläufig unbekannt. Die allgemeine Beruhigung, die während der folgenden Jahre in der staatlichen Judenpolitik eintrat, die gegen eine Bedrückung und Restriktion sprechenden wirtschaftlichen Gründe, schließlich auch die administrativen Schwierigkeiten dieser Aktion — in Raudnitz wurde selbst die Abschätzung der Judenhäuser infolge der langsamen Arbeit des Kreisamtes bis zum Frühjahr des Jahres 1728 verschoben — lassen annehmen, daß die Staatsbehörden auch bezüglich Raudnitz über die im Jahre 1727 ins Auge gefaßten Verfügungen nicht hinausgegangen sind. 342 10

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