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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 306

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 306)
Language
German
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IRI
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Oberrabbiner starb (wohl Josef, Sohn Abraham Kalmankesch, vgl. Gal-Ed Nr. 82", starb 1636), in unserem Aktenstücke steht jedoch: „Weilen aber von Jahren foero als damals gleich ein Obristen Rabbiner mit Tod abgegangen...", damit wäre R. Saiomon Ephraim Lenfcschitz gemeint, der i. J. 1604 von Kaiser Rudolf II. als Präger Oberrabbiner bestätigt wurde (vgl. Bondy-Dvorsky, Zur Geschichte der Juden in Böhmen usw., Prag 1906, IL Teil, S. 786), und 1619 starb, Gal-Ed Nr. 10. 17 Die Antwort der Ältesten lautet u. a.: ,ySo viel nun auch den Obristen Rabin betrifft, ist er allbereits viel Jahr zu Prag der Obriste unteT denen jüdischen Juristen, wie auch 5. Jahr von deT ganzen Gemein zum Ober Superintendanten erkieset und erwählet gewesen. Und weil wir gesehen, daß ein Obristen Rabbiner zu Fortpflanzung von Fried und Einigkeit hoch von Nöten und zu dem Ende vor diesem zu unterschiedlichen malen aus fremden Ländern etliche berufen, welche aber sich wegen des Kriegswesens in Böhmen zu kommen nicht willigen wollten, sonsten auch zur Reise und dann (zu) seiner Unterhaltung große Spesen aufgewendet werden mußten, daran es uns aber sehr ermangelt, als haben wir diesen als eine zu diesem Amte wohlqualifizierte Person nunmehr völlig zu unserem Obristen Rabin mit Zuziehung lö Personen von der Gemeinde ordentlicher Weise erwählet und bestätiget ..." 18 Der Bann ist veröffentlicht von Julius Max Schottky, Prag wie es war und wie es ist, Prag 1831, I. Band, S. 325 f., woselbst auch die Namen des provisorischen Vorstandes veröffentlicht sind. 19 Quellen zu diesem und dem folgenden Abschnitte: Faszikel J 4/5, PI 7/12, Gedenkbücher der böhmischen Kammer und Protokolle über die Dekretationes der Statthalterei im AMI. 20 Vgl. G. Wolf a. a. 0. 21 Die Entlohnung entsprach gewöhnlich den Taxen des Altstädter Gerichtes. Gumprecht Altschul (Duschenes), „des Markus Wotitzky Eiden", jüdischer Jurist, ersuchte am 30. IV. 1669 die böhmische Kammer um Gewährung eines wöchentlichen Gehaltes, da die Accidentien, biishin in drei Teile geteilt, seit einiger Zeit in 6—7 Teile geteilt würden. Was die Ältesten in ihrem Gutachten ablehnten. 22 Vgl. Jaromir Celakovsk^, Privilegia mest prazskych, Praha 1886, S. 516 ff. 23 Ebenda S. 585 f. 24 Außer diesen gehörten zu den Ältesten und Gemeindeältesten: Mendl Lichtenstadt, Abraham Neustadtl, Elias Marie, Behr Jeiteles, Hirsch Rabbi Lesers, Moses Zacharias Horovitz, Sender Teutscher Klaber, Joseph Elbogen, Saiomon Schreiber, Bernhard Fanta, Lippmann Buchdrucker, Baruch Tilles, Moses Liberles. 25 Dieses kais. Reskript lautet, daß „die zwei jüdische Instantien als das Juden Richter Amt mit den Ältesten Gericht eonjugiret und jenes diesem einverleibet, wie auch, daß denen Ältesten, deren bishero in 20 und das Judenrichtei Amt in zwei Personen bestanden, denenselben noch andere fünf dazu taugliche Personen aus der jüd. Gemeinde zugegeben, und also ein Senat von 27 Personen insgesamt constituiret, selbe aber dahin instruiret und verbunden werde, daß gleich wie es bei den christlichen Rechtsstellen üblich und Herkommens, die Sessiones bei solchen ihren Mitl viermal in der Woche gehalten, und damit solches ohne Abbruch des Gewerbs und Nahrung, der dazugezogenen Beisitzer geschehen möge, bei einer jeden Session wenigst neun Personen aus ihnen allezeit erscheinen...". Vgl. Otto Peterka, Rechtisgeschichte der böhm. Länder, Reichenberg 1928, n. Teil, S. 166. 26 Vgl. J. Öelakovsk^ a. a. 0. S. CXI; Podiebrad-Foges a. a. 0. <S. 158 f; Simon Adler, Das älteste JudiziakProtokoll des jüd. Gemeande-ATchivs, in JGJC, in., S. 219. 27 Vgl. G. Wolf, "Gemeindestreitigkeiten in Prag 1567—1678, in „Zeitschrift für Geschichte der Juden in Deutschland", I., Braunschweig 1886, S. 318. Daselbst wird auch die schwierige Lage der Prager Juden geschildert. 28 Bezieht sich auf sein Landesrabbinat in Mähren und in Posen. Vgl. Nathan Grün, Der hohe Rabbi Low «und sein Sagenkreis, Prag 1885, und Bernhard Wachstein, Zur Biographie Low b. Bezalels, in Festschrift Simon Dubnow, Berlin 1930. Die Angabe des Jahres 1584 ist ungenau, da vom 11. November 1584 eine Bestätigung des Rabbi Isak „ze Lwowicz" (Chajoth) zum Prager Oberrabbiner von Rudof II. vorliegt. 29 R. Simon kaufte sich i. J. 1653 ein Haus um 400 fl. (Liber Judaeorum albus, IL, fol. 336, im Archiv der Stadt Prag). 43 295

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