Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 304)
- Language
- German
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sten Befehl, daß ihr hierüber die weitere notturft verordnet, damit dieser Unserer gdsten. resolution also nachgelebt werden, Erstattet hieran Unseren gdsten. willen und meinung. Geben Wien den 19. Dezembris 1668. An die Königl. Appellation. Beilage IX. (Das Schreiben des Oberrabbiners Aron Simon Wedeies an die Prager Judenältesten.) Extract Eines von dem Ahron Simon Wedeies Ober Rabinern der Prager Judenschaft, an denen Eltisten der Prager Judenschaft sub dato Wien den 19. Xbris A. 1668 abgefertigtes kläglich und beschwerliches Schreiben. (Titl) Vielgeliebte Eltisten der Prager Judenschaft, Ihr werdet Euch noch zu entsinnen wiessen, wasgesalt Ich schon zuvor bericht gethan, das Ihr Kays. May. ich, wegen der mir von meinen Mießgönnern, durch auff mir angestelte falsche Zaigen zugenöthigten prozeß halber, nunmehr «auff 8000 fl., auff diese Termin, nemblich in 4 Wochen 4000 fl. dan in 3 Monath 2000 fl. und wiederumb in 3 Monath darnach die übrige 2000 fl. zu entrichten verglichen worden bin. Nun ist Gott dem Allmächtigen bewußt, gesagte Summa auß meinen aigenen Seckel nunmehr zu erlegen (weilen durch besagten 5 Jahr lang geführten Rechts proceß, aufgewendten großen Schäden und Unkosten, auch sonsten durch ausgestandenen Unheil, in eußersten ruin gerathen bin) unmöglich gestalten, Ich mich in einigen Vergleich einzulassen, nicht gesonnen gewesen, sondern meine Unschuld ferner ausführen wollen, allein auf bewegliches fürbringen der Wiener Eltisten Juden, ja auch in ansehung meiner Elter, nebst representirung, daß man ein Rabiner (wie mir leider geschehen) wegen der gemein zue Unsculden, in Unglück gebracht wird, die gemein mit ihr Unkosten beizustehen gebühret, allermaßen Euch Eltisten wohl bewußt und notorium ist, daß mir dieses (wie gemelt) aus pur lauter neid, haß und feindschaft aufgerieben worden. Die weilen ich allbereits 30 Jahr Euer aufgenommener Rabiner bin, in der Zeit die gemein und privats Persohnen in geringsten nichts wider rechtliches, oder sonst beschwerliches auferlegt, sondern die mir auff den Rabiner gebührende Einkommens der gemein nachlaß gethan, In deme die vor mir gewesene Ober Rabiner, von der gemein jährlich 1000 fl. belohnung gehabt, Ich aber mich mit 100 (200) fl. begnügen lassen, darvon mir ob es zwar in mein Vermögen nicht gehabt, in der wöchentlichen ertheilte Almosen, so ohne rühm, viel und mehr aufgegangen, zu diesem auch so lang Ich besagten Prozeß geführt, von der jüdischen Gemein kein heller hülff begehret, allein das nunmehr die große noth auff mir anjetzo ist, und mir auf meine Elter, absonderlich gedachter Ursach halber, zu contenuiren, ein vier (für) alle mahl unmöglich, es auch ohne das, vermöge der Jüd. Oeremotnien, daß mir die Judenschaft in diesen ineinen nöthen eine Beyhülff zu laisten billich, zu mahlen Ich unterschiedlich an viel fürnehmen orthen, wo Juden wohnhaftig, zum Ober Rabin umb eine große jährliche Summa erküst gewesen, gleichwohl Ich von Euer gemein nicht abweichen wollen und mich von Euch nit ein geringes bestätigen lassen. Als ersuche Ich Euch hiemit, Ihr wollet dieses meine wahrhafte anbringen, wohl erwogen, es Euch zu Herzen nehmen, und in diesen meinen unumgänglichen nöthen, zu behülf, und zu meiner ergötzlichkeit mit einer ergebigen Summa, die gemein mich aushelfen lassen, welches Ich mich zu Euch versehe, daß Ihr meines hoffentlich nicht unbilliches begehren deferiren wird. Hiemit Euch in Schutz Gottes empfehle. Ahron Simon Wedeies Ober Rabiner. 41 293