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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 303

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 303)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644307--1762-2646106
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Waß Ihr sonsten über der, ohne Euer Vorwissen geschehenen relaxion des Arrests dieses Juden, gehorsamst erinnert, deswegen werden Wir Unsere Hofkammer die Notdurft zukommen lassen. Ihr werdet auch in einem und anderen Unseren gdsten, Willen und Mainung gehorsamst zu vollziehen wissen. Geben in Unserer Stadt Wien den 31. Monatstag Juli im 1666, unserer Reiche des Römischen im Neunten, des Hungarischen im zwölften und des Böhaimbischen im Zehendten Jahr. Leopold Hartwigras C. de Nostitz Ad mandatum Sacrae Caesareae Regis Bohemiae cancellarius Majestatis proprium Franz Ulrich Khinsky Beilage Vn. (Leopold I. befiehlt, den Oberrabbiner aus dem Arreste zu entlassen.) Leopold von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kaiser, auch zu Hungarn und Böheimb König. Hoch und Wohlgeborene, Wohlgeborene und Gestrenge, Liebe getreue. Wir haben Uns aus Euren unterthenigsten Bericht vom Achtzehnten May jüngsthin diejenigen Uhrsachen gehorsambst vortragen lassen, Umb welcher willen Unser Königl. Appellation Cammer ob dem Prager Schloß über des arrestirten Juden Rabiners Simon Aaron Wedels Verbrechen zur Zeith kheine genügsame Information geben khönen. Nachdem Wir aber bey so beschaffener Sache, da daß corpus delicti erst ex Processu unter der Beweißführung an Tag khomen solle, gndt. nicht befunden, daß Er Rabiner inmitels mit dem Arrest beleget bleiben solte. Alß befehlen Wir Euch gnädigst, daß Ihr die Beschleunigung des Processes gehörigen Orthts, dabey aber zugleich dieses verordnet, daß Er Rabiner gegen genugsamb ergebiger Kaution des Arrests entlassen werde. Daran beschieht Unser gnedigster Will und Mainung. Geben in Unserer Stadt Wien den elften Monatstag Juny im Sechzehnhundert Sieben und Sechzigsten, Unserer Reiche, des Römischen im Neunten, des Hungarischen im Zwölften, und des Böheinmischen im Elften Jahr. Leopold Jos. Hartwigius Comes de Nostitz Ad mandatum Sacrae Caesareae Regis Bohemiae cancellarius Majestatis proprium Franz Ulrich Khinsky Beilage VIII. (Kaiser Leopold I. hebt den Prozeß gegen R. Simon Wedeies auf.) (Copie.) Liebe Getreue. Demnach Wir Uns aus gewissen erwogenen Ursachen gnadigst resolvirt, daß nach deme des Bernardt Wimbersky Wittib in ihrem und ihrer Kinder Nahmen aller Sprüche gegen den Simon Wedels Pragerischen Juden Rabiner sich begeben. Er Wedels nicht allein des bishero erlittenen arrests entlassen, sondern auch die gegen ihn, soviel seine Persohn belanget, bishero alhier und zu Prag geschwebte inquisition sowohl des gemelten Bernhard Winberskys als auch des Samuel Grobgrüns Entleibung betreffend, gänzlich abolirt und aufgehoben seyn solle, also dergestalt, daß von nun an Er Simon Wedels, seine Kinder, wie auch der Michael Wiener seinetwegen, umb dieser bezichtigung willen, weder in, noch außer Gericht angefochten, angehalten oder bekümmert, denselben hingegen gegen ihren Debitoren alle geziemende justiz administrirt werden solle. Als haben Wir Euch solches zur Wissenschaft anfügen wollen, mit gnädig- 292 40

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