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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 301

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 301)
Language
German
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IRI
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beze vsi pochybnosti Jeho Milosti Cisarske fisco propadene jsou, rozlicn^mi zpüsoby k roztrhäni a rozptyleni päfijiti. Z kterychzto vse podstatnych pficin bylo by m6 poslusne, nevymSfrujicf zdäni, aby v tom tak patrnym skutku z ohledu zfejmeho prüvodu a srovnalosti tfech pod prisahou vedenych svedkü die zrizeni zemsk6ho F. 5. proces summärrif per inkvisicionem predsevzat, k tomu cüi jisti päni komisafi, bud od slavneho appelationum tribunälu, anebo sice die milostiveho zdäni, zvoleni byli, tak aby ten neslechetny skutek vyhledän a k zaslouzilemu trestäni pfiveden byti mohl. S tim poroußeje se k stal6 milostive afekci, züstaväm Va§i hrabeci Excelenci a Milostem , v , poni«zenö poslusny Maximilian A. Decara z Rozenetu. Übersetzung. Gnädige Herren, Herren. Dem gnädigen Befehl Euer gräflichen Excelenz und Gnaden gemäß, habe ich es nicht unterlassen, den jüdischen Oberrabbiner gehorsamst zu arretieren, sowie den Stand der ihm gehörigen Sachen aufzunehmen und dieselben zu versiegeln, schließlich in den Judenschulen kundmachen zu lassen, daß jedweder Jude, der dem genannten Rabbiner etwas schuldet, sich bei mir oder bei meinem Adjunkten melden solle, seine Schuld rekognoscieren soll und bis auf weitere Anordnung dem Rabbiner nichts zahlen darf; ich war auch daran, dem gnädigen Befehle gemäß, ihn zu beschuldigen, es bestehen jedoch gewisse Bedenken und zwar: Erstens handelt es sich um einen alter schwachen Menschen, der meiner Schätzung nach ungefähr 80 Jahre alt sein dürfte und sein Gesundheitszustand ist derartig angegriffen, daß er, falls ich einen ordentlichen Prozeß gegen ihn einleiten würde, früher sterben könnte und so der gerechten Strafe entginge. Zweitens könnte ihm, da er unter den Juden großes Ansehen genießt, wegen der ihm angedrohten gerechten Strafe, bange werden und da er so hinfällig wie der Dampf über den Kessel ist, könnte er umsoeher von dieser Welt abgehen, als ich selbst bei ihm eine große Aufgeregtheit wahrgenommen habe. Drittens besteht bei den Juden die wohlbekannte Praxis, daß sie es nicht leicht zulassen, daß jemand von ihnen eines schändlichen Todes sterbe, oder eine öffentliche Erniedrigung erleide, und wenn es dazukommen soll, sind sie bestrebt, durch Bestechung dasselbe aus der Welt zu schaffen, was besonders hier in Anbetracht der Person, als auch des Wesens des Deliktes der Fall sein dürfte. Viertens: Auch das ist zu erwägen, daß es sich um ein sehr schweres, und der Christenheit sehr verhaßtes Delikt handelt, sodaß, wenn diese Sache unter dem Volke, welches ohnedies den Juden feindlich gesinnt ist, bekannt würde, es zu einem Aufstande kommen könnte; auch könnten seine Sachen, welche zweifellos dem Fiskus seiner kaiserlichen Majästet verfallen sind, auf verschiedene Art verschleppt und verschleudert werden. Infolge all dieser Tatsachen wäre meine gehorsame nicht maßgebende Ansicht, daß wegen dieser, infoige der übereinstimmenden Aussagen dreier, unter Eid genommenen Zeugen, offensichtlichen Tat, ein Summarprozeß per inquisitionem, der Verneuerten Landesordnung F 5 gemäß, eingeleitet werde und daß zu diesem Zwecke einige Herren Kommissäre entweder vom löblichen Appellationsgerichte oder nach Ihrem gnädigen Ermessen gewählt werden, damit die ruchlose Tat untersucht und mit der verdienten Strafe gesühnt werden könne. Ich empfehle mich Ihrem gnädigen Wohlwollen und verbleibe Euer gräflichen Excelenz untertänigst gehorsamster Maximilian A. Decara von Roseneth. Beilage V. (Ein Gesuch des Oberrabbiners an den Kaiser. September 1665.) Aller Durchleuchtigster, Großmechtigster, unüberwindlichster Römischer Kayser, auch zu Hungarn und Böheimb König. Allergnedigster Kayser, König und Herr, Euer Kay. May. geruhen deroselben allergnedigst informieren zu lassen, waß gestalt bey der Prager Judenschaft, Ich 290 38

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