Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 293)
- Language
- German
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jeden Donnerstag je einen Gulden, vor den jüdischen Feiertagen je zwei Gulden zu geben. Als im Jahre 1659 (1669) Aron Neustadtl, bishin Rabbiner in Raudnitz,41 als Ober-Predikant nach Prag kam, erhielt er scheinbar sein Gehalt aus der Gemeindekassa, während die drei Gulden für die Bezahlung des Oberrabbiners verwendet wurden. Die böhm. Kammer untersagte jedoch im November 1670 den Ältesten die weitere Verwendung der Zahlungen von den Fleischern für den Oberrabbiner. Am 27. November 1670 reicht der Oberrabbiner bei der böhm. Kammer ein Gesuch ein, worin er anführt, daß er laut Kontrakt von der Gemeinde 200 fl. jährlich erhalten muß, wenn dieses Gehalt nicht von den Fleischern, so soll es aus der Kassa, woraus die anderen Gemeindebediensteten ihr Gehalt erhalten, bezahlt werden. Der Rabbi bemüht sich nachzuweisen, wie dringend er dieses Geld benötigt. Durch den ihm aufgenötigten Verleumdungsprozeß, in dem ihm seine Feinde ihre Anklage durch nichts beweisen konnten, habe er fast sein ganzes Vermögen verloren; er sei verpflichtet, wöchentlich Almosen zu verteilen und müsse, seit dem Tode seines Sohnes Anschel Frankl, dessen Waisenkinder ernähren,42 während die Akzidentien wenig betrügen. Die Ältesten48 unterstützten in ihrem Gutachten vom 8. Jänner 1671 die berechtigten Forderungen des Oberrabbiners und bestätigten alle seine Angaben. Doch die böhm. Kammer, entsprechend ihrer alten Gegnerschaft, ließ ihm nur zeitweise das Gehalt auszahlen. In den folgenden Jahren reicht der Rabbi wiederholt um Bezahlung des rückständigen Gehaltes ein, die Kammer antwortet aber stets, er müsse sich, bis Geld in die Kassa komme, gedulden. Vergeblich verlangte er auch von der Kammer die Bezahlung seiner drei Schuldscheine, die die Prager Judengemeinde im Jahre 1661 zu 531 fl., zusammen 1593 fl. 21 kr. aufgenommen hat und ihm darauf noch 863 fl. 21 Kr samt den Q% Interessen schulde. Erst nach einem sehr energisch gehaltenen Gesuch schrieb die kais. Hofkammer am 15. September 1676 der böhm. Kammer, daß die Gehalts- und Schuldenbezahlung gar nicht die „Kamerale" betreffe. Die Prager Juden untereinander sollen „in der Stille trachten, die Sache klaglos für den Supplikanten zu erledigen." Woraus hervorgeht, daß auch von Seiten der Juden eine Gegnerschaft gegen die Bezahlung der ihm rechtmäßig zukommenden Beträge vorhanden war. So traurig wie das Leben war auch der Tod unseres greisen Rabbi. Die große Pest vom Jahre 1679/8044 hat ihn als eines der ersten Opfer unter den Prager Juden gefordert. Samstag, den 2. Dezember 1679 abends, ist der Prager Oberrabbiner Simon Wedeies der Pest erlegen. In den Akten einer späteren Zeit wird erwähnt, daß R. Simon am Beginne der „Contagio" gestorben sei; auch im Verzeichnis der Pestver- 31 283