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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 292

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 292)
Language
German
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friedigung. Ein Anlaß hiezu bot sich ihr auch, als ihr die für Ostern zugesagten 700 fl. nicht ausgefolgt wurden. „Was für eine schändliche, ja vor Gott und der Welt grausamb und abscheuliche Tat Simon Wedeies Ober Rabin . . mit Hinrichtung Menschenbluts begangen, hat mein verstorbener Ehemann denuncirt, darüber er auch durch einen aus Anstiftung der Juden mit vergifteten Kugeln beschehenen Schuß das Leben lassen müssen, mich aber sambt vier Söhnen und einer Tochter als arme Wittib und Waisen hinterlassen..So beginnt ein Gesuch an den Kaiser,89 dem sie ihre längst eingegangene zweite Ehe aus durchsichtigen Gründen verheimlicht. Sie beklagt sich, daß sie von den Juden, die Bürgschaft geleistet haben, bei Forderung der restlichen 700 fl. ausgelacht worden sei. Bei der Hofkammer erfuhr sie dann, daß der Schuldbrief verloren gegangen sei. Sie fleht nun den Kaiser an, ihr und ihren Kind-ern zu dem Gelde zu verhelfen. Der Kaiser beauftragt am 28. Mai 1669 die Hofkammer, ihr von den zu Ostern eingegangenen Strafgeldern die 700 fl. zu bezahlen. Wir wissen nicht, ob dieser Befehl auch durchgeführt wurde. Sie erhielt in ihrem Alter bis zum 25. September 1698 von der böhm. Kammer mehrmals im Jahre 15 fl. zugewiesen. Dieser ungeheuerliche Prozeß, der die moralische Verkommenheit einzelner Prager Juden des XVn. Jahrhunderts und die schlechte Rechtspflege einzelner Behörden grell beleuchtet, ist dem Gedächtnisse der Prager Judenschaft gänzlich entschwunden.40 V. Die Gehaltsauszahlung. Tod und Grabstätte. Vor Abschluß dieser Darstellung ist noch von dem Kampfe zu berichten, den der Oberrabbiner um die Auszahlung seines Rabbinergehaltes führen mußte. Die Besoldung des Oberrabbiners betrug nach dem „Oberrabbiner Instanzen Brief sub Nr. 33" jährlich 200 fl. „mit gutem barem Gelde und guter Münze". Dieses Gehalt wurde aus der Gemeindekassa oder dem „Gemeinde Gefäll" bezahlt. Diese „Kassa" stand stets unter strengster Kontrolle der böhm. Kammer, die die Auszahlung des Gehaltes für den Oberrabbiner, auch als er nicht von seinem Amte suspendiert war, oft als überflüssig ansah. Die Judenältesten, die immer für ihren Oberrabbiner eintraten, bezahlten daher dieses Gehalt mit den drei Gulden, welche die drei jüdischen Fleischer wöchentlich entrichteten. Es wurde nämlich im Jahre 1655 mit Genehmigung der böhm. Kammer in der jüdischen Polizeiordnung bestimmt, daß in Prag nur drei jüdische Fleischer das rituelle Fleisch verkaufen durften. Die drei Fleischer hatten aber die Pflicht, dem jüdischen Ober-Predikanten 282 30

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