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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 291

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 291)
Language
German
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gemeinde (die selbst vor ihrer Austreibung aus Wien standen und die Lage übersahen) hätten ihm dringend geraten, einen Vergleich einzugehen. Mit Rücksicht auf sein Alter und seine Stellung habe er diesen Vergleich getroffen. Wir erfahren auch, daß die früheren Prager Oberrabbiner 1000 fl. jährliches Gehalt hatten, während er sich mit 200 fl. begnügte. Mehr als sein Gehalt betrug habe er für Almosen ausgegeben. Niemals habe er, auch während des langjährig geführten Prozesses, von der Gemeinde irgend eine Aushilfe beansprucht. Als Zeichen seiner Treue zur Prager Gemeinde führt er an, daß er verschiedentlich von vielen vornehmen Gemeinden mit großem Gehalte zum Oberrabbiner gewählt worden sei, er aber seine Gemeinde nicht verlassen und auch keine Aufbesserung verlangt habe. Den ihm aus Neid und Haß aufgezwungenen Prozeß habe er für die jüdische Gemeinschaft zu bestehen gehabt, er sehe es daher als Ehrenpflicht der Gemeinde an, ihm in seiner Not beizustehen. (Vergleiche Beilage IX.). Die Ältesten, Gemeindeältesten, Beisitzer, Kassiere und zehn hoch in der Quote stehende Personen der Prager Gemeinde hielten nach Empfang dieses Briefes am 27. Dezember 1668 eine Sitzung ab und beschlossen einhellig, dem Oberrabbiner mit 500 Rtl. auszuhelfen. Dieser Betrag sei in Form einer monatlichen Doppelquote einzuheben. Um Genehmigung dieses Beschlusses reichten sie zur böhm. Kammer ein. Der Rentmeister Wenzel Ryba erhielt am 4. Feber 1669 von der böhm. Kammer den Auftrag, aus der in der Judenschule befindlichen Kassa 500 Rtl. zu entnehmen und sie den Ältesten zu geben. Dies wurde aber erst nach einem nochmaligen Auftrag am 4. Juni 1674 durchgeführt. Warum der Altstädter Richter Maximilian Albrecht de Cara von Roseneth und sein Adjunkt Ernst Adalbert Steindl ihre ganze Kraft auf die Verurteilung des Oberrabbiners daransetzten und diesen Prozeß als den ihrigen ansahen, zeigt erst recht ein Gesuch, das beide am 28. Jänner 1669 an die böhm. Kammer einreichten und darin um „ein Gewisses Quantum" von der Summe, die der Oberrabbiner bezahle, ansuchten. Der Richter sagt darin, daß der Prager Oberrabbiner „wegen eines vor Jahren erwürgten Judenjungens .. von mir durch meinen Adjunkten angeklaget, auch in prima instantia bereits zu Tortur verurteilt, anjezo transigirt und eine gewisse Summe Geldes darbei auf Termin ertragen soll". Er weist auf die große Mühe und den Fleiß hin, den sie für die schwer auszuführende Aktion aufwenden mußten. Von beiden Seiten seien zusammen über 40 Zeugen geführt worden. „Und nun ein Arbeiter seines Lohnes wert ist", ruft er stolz aus und verlangt einen Teil des Geldes, das man ihnen zu verdanken habe. Sicherlich ist ihre Leistung auch entsprechend honoriert worden. Ludmilla Winbersky fand im Anklagen der Juden ihre höchste Be- 29 281

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