Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 287)
- Language
- German
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ihr Gewerb ungehindert treiben und die Kontributionen ohne alle Beschwerde ordentlich abrichten" können. Bald erhielt der Altstädter Richter den Auftrag, nach den Mördern des Winbersky eifrig zu forschen. Dieser suchte die Täter ausschließlich unter den Juden und alle, die mit Winbersky einen Streit hatten, wurden der Tat verdächtigt. Nathan Jeremias Schneider, der die Statthalter um Schutz gegen die Juden ersuchte, damit es ihm nicht wie dem Winbersky ergehe, und Anschel Gallus stellten sich ganz in den Dienst des Altstädter Richters. Sie bezichtigten Isak Guttmann, Markus Scheberles und Lazar Polkes der Teilnahme; deren Unschuld stellte sich jedoch bald heraus. Auch Benesch Kauder und der Wiener Jude Israel Pankraz wurden verhaftet und blieben lange im Kerker. Der Primator der Prager Judenschaft Berl Jeiteles wurde von Ludmilla Winbersky der Anstiftung zum Morde beschuldigt und ins Gefängnis geworfen. Laut Statthalterei-Dekret vom 18. Feber wurde er aber „in Anbetracht, daß man ihm nichts nachweisen und ohne ihn die Kontribution in Unordnung geraten kann" gegen Kaution in Freiheit gesetzt. Arg erging es dem Prager Juden Wolf Pardubitz-Wagenmacher, der von Anna Loskotin beschuldigt wurde, er hätte tags vorher mit Winbersky gezankt und ihn mit dem Mord bedroht, der dann tatsächlich erfolgte. Auf diese Aussage hin wurde er des Mordes beschuldigt, und der Altstädter Richter beantragte am 24. Jänner, bei ihm sogleich die Tortur anzuwenden, was die Statthalter ablehnten. Als aber noch sechs andere christliche Zeugen dasselbe über ihn aussagten, konnte er sich erst durch eine schwere und scharfe Tortur von dem Verdachte des Mordes reinigen. Über Ansuchen seiner Frau Friedel wurde er am 24. Jänner 1668 aus dem Arreste entlassen. Ludmilla Winbersky sah bald, daß man unter den Juden weder den Mörder noch den Anstifter finden, und daß ihre wiederholte Beschuldigung, der Judenprimas Berl Jeiteles sei der Anstifter, keinen Erfolg haben werde. Sie wandte sich daher am 30. Juni 1667 an den Kaiser mit dem Ersuchen, den Judenprimas wieder in Verhaft zu nehmen, da er die Judenkassa zweimal geleert und mit dem Gelde die Beamten bestochen hätte, drei Statthalter hätten sogar in der Judenstadt gastiert. Die Statthalter gaben daraufhin den Auftrag, das, was sie „vermessentlich angebracht", näher angeben und beweisen solle. Da sie über die Anzeige keine nähere Angaben machen konnte, wurde sie laut kais. Dekrete vom 11. Feber 1668, weil sie sich „vermessentlich unterstanden, allerhand Beschuldigungen wider ihre vorgesetzte Obrigkeit" vorzubringen, für „diesmal" mit einem achttägigen „Scbachtei- Arrest" bestraft. Auch ihr „Schriftensteller" sei anderen zum Exempel gebührend zu bestrafen. 25 277