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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 285

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 285)
Language
German
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IRI
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Tat erlaubt haben sollte und noch am Leben sei, dieses Faktum in Abrede stelle. Auch wäre diese Tat im Laufe so vieler Jahre, wo innerhalb der Prager Judenschaft so viele Streitigkeiten gewesen sind, nicht verschwiegen geblieben. Die Angabe des Denunzianten, der Mord hätte vor 14 oder 15 Jahren stattgefunden, sei nur deswegen so ungewiß, weil der Rabbi oft verreist war und er nicht wisse, zu welcher Zeit der Rabbi in Prag anwesend war. Daher bitte er, wie auch seine Frau und Kinder, ihn gegen die Bürgschaft der sechs Juden, wozu noch überdies drei begüterte Wiener Juden35 Bürgschaft leisten wollen, aus dem Arreste zu entlassen. Der Kaiser hatte aber schon am 18. September 1666 die Statthalterei ersucht, über die Entlassung aus dem Gefängnisse und über die Prozeßführung ein Gutachten abzugeben. Bevor aber der weitere Verlauf des Prozesses verfolgt wird, muß ein Ereignis berichtet werden, das auf den Ausgang unserer Sache nicht onne Nachwirkung geblieben ist. c) Ermordung Wenzel Winberskys. Simche (Simon) Sohn des Esriel Wineberg — so hieß Wenzel Winbersky früher —, erhielt am 29. Dezember 1659 nach einem Übereinkommen mit seinen Brüdern Nathan und Michael das väterliche Haus in der Prager Judenstadt, das er aber nach seiner Taufe verkaufte. Am 10. November 1661 unterschrieb er und seine Frau Hendel — nach der Taufe hieß sie Ludmilla — einen Star (Wechsel) auf 142 fl. 25 kr., die er sich von R. Beer Pick-Schidlow ausgeborgt hatte. Diesen Schuldschein wollte er nicht bezahlen, bis er vom Kaiser im Jahre 1665 dazu angehalten wurde. Außerdem schuldete er auch dem Grafen Caraffa 1800 fl. und noch vielen anderen. Ein finanzieller und sozialer Schiffbruch trieb ihn zur Taufe. R Simon Wedeies schreibt von ihm am 25. September 1665: „als ich ihm in seinem gesuchten umb Beförderung eines Ambt oder jüdischen Officio, nicht verhelflich sein können, (habe er) sich verlauten lassen, wider mich zu denunciren und desweg die christliche Taufe angenommen." Die Denunziation sollte ihm, wie er glaubte, zu vielem Gelde verhelfen. Er sah schon das glückliche Ende seiner Denunziation herannahen und verlangte am 15. Oktober 1664 von den Statthaltern für seinen aufgewandten Fleiß und Eifer „entzwiscben" 100 Rtl. „zu seinem Unterhalte". Die Statthalterei übersandte dieses Gesuch befürwortend an die böhm. Kammer, die ihn bis zum Ausgange des Prozesses vertröstete. Nach einiger Zeit beauftragte sie jedoch den Altst. Richter, ihm die dem Oberrabbiner gehörenden 60 Rtl. zu geben. 23 275

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