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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 279

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 279)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644307--1738-2646082
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„den großpräehtigen Juden-Primas" Berl Jeiteles33 verhaftete, übergaben ihm die Ältesten zwei von den Schuldigen: Juda Raudnitz und Jona Bierschenk. Wenzel Winbersky beschwerte sich am 13. Oktober 1664 bei der Statthalterei wegen Mißhandlung seiner Zeugen. Diese erklärte daraufhin, daß die Zeugen unbedingt geschützt werden müssen. Trotzdem wiederholten sich noch öfter die Schlägereien mit den Zeugen, besonders im Feber 1665. Nachdem „Wolf und Malka des gefangenen Rabbiners zu Prag Kinder" sich mit geringem Erfolg bei den Prager Behörden um die Befreiung ihres Vaters bemüht hatten, reichten sie am 18. Oktober 1664 an Kaiser Leopold I. ein Gesuch ein. Aus diesem geht hervor, daß der verhaftete Rabbi seit dem 5. September in einem Sondergefängnis saß, keiner zu ihm durfte und ihm nicht einmal die Ursache seiner Verhaftung mitgeteilt wurde. Der Denunziant und die zwei jüdischen Zeugen, führen sie darin an, seien übelbeleumdet und korrumpiert, denen nichts daran liege, einen unschuldigen Menschen ins Verderben zu stürzen. Ihrem Vater solle die Anklag« übergeben und er den Zeugen gegenübergestellt werden, damit er an sie Zwischenfragen stellen könne. Seine Unschuld und die Bosheit und Schlechtigkeit seiner Widersacher würde sofort zutage kommen. Der Rabbi, der von Ferdinand III. zweimal als Oberrabbiner bestätigt und in Schutz genommen worden war, solle freigelassen werden, wie dies nach dem Wiener Judenprivileg vom 26. August 1659 zu geschehen pflegte. Nach diesem bleibe der Denunzierte, wenn er Kaution erlege, frei, aber auch der Denunziant müsse eine Kaution erlegen, um jedes vorsätzliche Unheil zu verhüten. Der von einem ordentlichen Gerichte durchgeführte Prozeß könne noch Jahre dauern und ihr „einige siebzig Jahre"34 alter Vater müßt«, wenn er im schweren Arreste verbliebe, unschuldig zugrunde gehen. Zu diesem Gesuche legten sie die Abschrift eines Protokolls bei, nach welchem der Zeuge Jakob (Schneider) Schulhof seine Zeugenschaft widerrief und gleichzeitig darlegt, wie Winbersky seine Zeugen gewonnen hat oder zu gewinnen suchte. Dieses Protokoll trägt die Überschrift: „Gründliches Zeugnisverhör und Examen Jakob Schneider Schulhoff und Jekell Beck, Prager Juden, vom 1. Oktober 1664 beim Hofmarschallsamt auf Juda Wiener Prager Judens Veranlassung." Jakob Schneider wurde — nach diesem Protokolle — ins Wirtshaus zum Biere geführt, wo ihm gesagt wurde, er könnte durch Zeugnisaussage viel Geld verdienen und gut gekleidet werden. Winbersky habe ihm darauf für falsche Zeugenschaft „nach Verlangen" gegen R. Simon 40 fl. versprochen. Da er noch nicht einwilligte, wurde er 4 bis 5 Tage auf der Wachstube gehalten, bis er sich einverstanden erklärte. 17 269

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