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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 275

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 275)
Language
German
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IRI
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IV. Der Kriminalprozeß. a) Anklage und Verhaftung. Der getaufte Jude Wenzel Bernard Winbersky zeigte am 28. August 1664 bei der Statthalterei an, daß ein Jude, der ein Christ werden wollte und schon bei den „Paulanern" gewesen sei, von diesen durch seine Eltern wieder herausgelockt und darauf „mit Consens" des Judenrabbiners erwürgt worden sei. Die Statthalter beauftragten am 29. August den Altstädter Richter Maximilian de Cara von Roseneth, sich heimlich über diese Anzeige zu erkundigen, sodann darüber ein Gutachten und einen ausführlichen Bericht einzuschicken. Der Denunziant hatte diesen Anschlag gegen den Überrabbiner der Prager Judenschaft von langer Hand geplant und die hierfür nötigen Zeugen gewonnen. Der Altstädter Richter mußte daher nur die bereitgestellten drei jüdischen Zeugen unter jüdischem Eid vernehmen, ihre Aussagen protokollieren und darüber Bericht erstatten. Was auch geschah. Daraufhin ließ die böhm. Kammer, unter deren Jurisdiktion die Juden in gewissen Fällen standen, am 5. September 1664 dem Altstädter Richter ein Dekret mit folgendem Inhalte zugehen: Nach Aussage der Juden Aren Brandeis, Jakob Schulhof und Jeremias Woplatka ließ sich vor vierzehn oder fünfzehn Jahren Samuel, Sohn des Isak Grobgrün, im Prager Salvator-Kloster des hL Franciskus de Paula in der katholischen Religion unterweisen, um die Taufe zu empfangen. Der junge Grobgrün wurde jedoch von seinem Vater mit Hilfe anderer Juden aus dem Kloster herausgelockt und, da die Befürchtung seiner Taufe bestand, mit Genehmigung des Prager Oberrabbiners im Keller des jüdischen Gefängnisses, des sogenannten „Ratzels", erdrosselt und getötet. Da diese ruchlose Tat auf Veranlassung des Oberrabbiners erfolgte, solle ihn der Richter ins Gefängnis bringen und alle seine Sachen versiegeln. In den Synagogen solle er publizieren lassen, daß jeder Jude, der dem Oberrabbiner etwas schulde, diese Schuld beim Altstädter Richter anmelden müsse und sie bis auf weiteres niemandem bezahlen dürfe. Hierauf solle der Richter entsprechend den Rechten der Prager Altstadt auf Grund der angeführten Zeugenaussagen gegen den Oberrabbiner wegen der ruchlosen Tat die Anklage erheben. Ebenso solle der Richter nach den Eltern des Samuel Grobgrün und nach anderen Mittätern forschen und sie dann gleich in ein besonderes Gefängnis bringen. (Vergleiche Beilage IH.) Dem Auftrage gemäß verhaftete der Altstädter Richter noch am 13 265

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