Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 274)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2644300-2644307--1733-2646077- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Der hohe Rabbi Low, den der Richter in seinem Gutachten anführt, kann auch nicht arm gewesen sein, da er sich im Jahre 1581 ein Haus um 125 böhm. Schock gekauft hat.30 Die Behörden versuchten jedoch von jedem Juden das Möglichste an Steuern herauszupressen und gingen dabei oft rücksichtslos vor, wobei ihnen unzufriedene und neidische Juden halfen, wie dies das Gutachten des Richters, das auf solchen Informationen beruht, deutlich zeigt. Das Ergebnis war, daß der Oberrabbiner wegen Kontributionsschulden nicht mehr in Haft genommen wurde. Die böhm. Kammer wollte gar nicht gewußt haben, „daß der Prager Oberrabbiner wegen Kontributions-Restanfcen mit Exekution belegt worden" sei. Dagegen wurde er zur Zahlung der Kontribution — zumindest zu dieser Zeit — herangezogen. An den Altstädter Richter erging am 24. Oktober 1656 die Anfrage, ob der Oberrabbiner vor drei Jahren kontribuiert hätte, wenn dies nicht der Fall war, warum er davon befreit gewesen sei. Die Einzelheiten der folgenden Verhandlungen sind nicht bekannt, wir erfahren nur, daß die böhm. Kammer am 12. April 1658 an den Altstädter Richter ein Dekret ergehen ließ, demnach sie „umb gewisse vorkommbenen Ursachen halber den jüdischen Obristen Rabbiner seines Dienstes suspendiert." Dem Richter wurde anbefohlen, „daß er sich alsbald in die Judenstadt verfüge und ihme Obristen Rabbiner, daß er sich seines bishero gebrauchten Wandels und Predigens, bis auf der böhm. Kammer weiteren Verordnung, enthalten solle, andeute". Es handelte sich dabei um die Entrichtung der Steuer. Nach der Absetzung des Oberrabbiners wurde eine Untersuchungskommission bestellt, die mit dem Rabbi einen Ausgleich zu treffen hatte. Dieser kam auch bald zustande. R. Simon Wedeies verpflichtete sich, 600 fl. zu bezahlen. Worauf die böhm. Kammer im Juli 1658 dem Altstädter Richter den Auftrag gab, den Oberrabbiner wieder in sein Amt einzusetzen und dieses in allen Synagogen zu verlautbaren. Der Ausgang dieser Angelegenheit zeigte den Behörden, besonders dem Altstädter Richter, der während seiner kurzen Amtszeit den Judenältesten schon wiederholt wegen Bedrückungen der Juden Anlaß zu Beschwerden gegeben hatte, wie Leicht es sei, gegen den Prager Oberrabbiner vorzugehen und Geld zu erpressen. Das war nur ein kleine« Vorspiel zu den Ereignissen, über die nunmehr zu berichten ist. 12