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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 255

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 255)
Language
German
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30 Kr. BeZahlen, alsdan giebt Er Ihnen iedes mahl auf ein Halbes Jahr fernere Friest, dergestalt, daß diese gantze Summa der 220 Fr. innerhalb vier Jahren von dato BeZahlt werden sollen; Und wan Er David sambt «einem weibe solche 220 Fr. Bezahlet haben werden, alsdan Seind sie völlig quitirt von denen obgedachten 3 Staaresen, wegen das Capitals undt aufgewendeten Unkosten, und der Salomen und David Ferpflichtig in den nächsten 2 wochen Bey (titul) Ihro gnaden Herren Haubtmahn des Bechiner Creises, solchen vergleich Becraftigen und einschreiben Laßen, wofern daß Sie solches nicht Thätten, seind Sie pflichtig die Summa in 4 Wochen mit Einmahl ZubeZahlen, Und wegen die übrige 238 Fr. ohne die Unkosten, soll sich der Hirschl an den Moyses Neühauß6 Halten und gegen ihmbe verbleiben, die obgedachte 3 Staares in Ihren Völligen Craften, Und der Hirschl mag den Moyses Citiren, und mit allerhandt Execution exequiriren. Und also Haben obgedachte Parthen gesaget, diese Schuld ist auf Unß und unsere Erben nach Unß Bey obgedachten Mantelgriff und Handschläge, Hiei wieder soll Unß keine Exoeptions-Ein oder Wiederrede nichts fristen Unß Zu arrestiren, und Zu exequiren, an allen orthen, woh wir erfunden werden, Hierwieder soll Uns nicht Schützen kein Moratorium, freyheitten Appellation, commission, Landtsord. Befehlen, Salvus conduct: Lobl. Cantzley, Und Königl. Cammer, geschweige der Hohe Obrigeit Zu Neühauß, oder andere Herren. Und so von nötten soll dießer Vergleichs Staar aus führlich geschrieben werden auch unter dießen Vergleich Staar Haben sich Beede obgedachte Parthen eigen Handig Unterschrieben Und einem Jeden Theill ein gleich Lauttendes Exemplar Zugetheilet worden. Es sagt David der kleine7 Sohn Von Schragka von Neühauß und der David Hat sich aus Befehl seines «Schwiegers Vatter Salomon (weilen Er eilendts von Hier verreist ist) wegen seiner auch unterschrieben. Es sagt Salomon Beschwohrner Schreiber der Prager Juden Und es saget Esriel geschwohrner Schul Klöpper der Prager Judenschaft. Bekräftigung des Kreisamtes. Daß Zu dießen güttlichen Vergleich des Samuel Judten von Neühauß vor sich Selbsten, und auch an Statt David sein Aydem, welcher der Zeitt Zu Neühauß in Arrest Sich befindet, Ihmbe aber da Zu Eine schriftliche Vollmacht gegeben, alhier vor Unß sich bekennet, auch mit Hand und mund nach Lauth dieser Abschrift vor dem Obristen Rabiener in Prag beschehenen Vergleich (ausgenohmen daß sein weib darin begriefen, welche gar nicht dabey gewesen und hier die Formalia Unterstrichen sich befinden) Sonaten in allen nachkommen die Termine richtig halten und Zahlen wollen Versprechen. Dieses Wir dem Hirschl Cantor alß Creditoren Zu seiner weitern notturft ambtswegen Ertheilen. Signatum Schloß Jung Wosehitz den 20 Juni 1662 Der Röm. Kay. Mayt. Räthe Und Verordnete Königl. Haubtieute des Bechiner Creyseßes Johann Christoff Malowetz von Malowitz. Beilage IX. Zu Seite 238. Wohl Edel Geborener Hoch Gehittender Herr Secretary. Euer Wohl Edel Geborener, unterfange mich gehorsamst zu avisiren, wie daß ich mit ein Verstehen (= Einverständnis) des Hiesigen H. Oberambtmann, abermalen Von Hiesiger Judenschaft an dem Neuhauser Würtschaftsambt eine pro Memoria eingereichet habe, daß wan er Jüdischer Schlachter, welcher zugleich unsere kleine Kinder zu Lernen hat, auf dem Karl Hof wohnen -müsse, muß sehr Unter Moyses Neühauß ist Moses Feith zu verstehen, da in dieser Zeit kein anderer Jude Namens Moses in Neuhaus wohnte. Wörtlich aus dem Hebräischen n.T^tt N^HtPp 1H popn DIU 63 245

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