Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 254)
- Language
- German
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Beilage Villa. Zu Seite 226. Extract Auf der Schuld, Und Jüdischem Vergleichs Staar1, Zwischen den Hirschl Cantor an Einem, und den Salomon2 Neühauß, und seinen Aydem (= Eidam) Dawid anderen Theilß. Vermög des Mantelgriefs3 und würklichen Handschlags Lauth der geLahrten seel (?) pollicey, so vor Unß Unterschriebene Zeugen gethan Haben, den Mittwoch den „1. Martij 1662" die Parthen, nemblich der Hirschl Canlor an einem, Und der Salomon Neühauß Und sein Aydem Dawid, andern Theils, Von wegen der drei Staares4 {= Wechselbriefen), so in Händen des abgedachten Hersehl, der eine Von Summa 322 fr. zu 15 Patzen, der andere von Summa 277 fr. Zu 15 Patzen, Und der dritte Von einer Summa 250 fr., welcher verBleibt 200 fr.5 Betreffe sich in allen „Sieben Hundert neun Und neunzig gülden Zu 15 Patzen" ohne die Unkosten, so der gedachte Hersehl Zufordern hat. Alß Haben obgedachte Parthen, Mantelgrief, und würkliche Handschläge gethan, daß alles was der Obriste Rabiener Raby Simon Zwischen Ihnen wegen der Capitalien, und aufgewendeten Unkosten machen Undt Zahlungs Termin setzen wird, seind die obgedachte Parthen Pflichtig zu thuen, und Zu Bestätigen; Und wir Unterschriebene Zeugen seind pflichtig den vergleich so der obgedachte Obrist Rabiener außagen und gebitten wird, nach der Lenge Zu schreiben Und wie Hernacher Bescheiden Hat, der obgedachte Obr Rabiener Zwischen Ihnen ein Vergleich gemacht, und dieses: Die obgedachte „3" Staares bleiben in Ihren Kräfften und Stärken, und sollen wegen des Vergleichs in geringsten nicht geärgert sein, Sondern allein der obgedachte Salomon ist pflichtig an obgedachten drey Staares Zu Bezahlen 334 Fr. Zu 15 Patzen alhier Zu Prag mit gutten Kay. geld von dato in einem Halben Jahr, Und pflichtig solches Zu Versichern, Er mit sambt Seinem weibe, und solches anhero Zuschicken, daß Sein weib hat auch ein Mantelgrief und Hand sehlag auf solche 434 Fr. gethan. Sondern allein der obgedachte Hirschl hat sich güttlich Verwilliget, daß der Salomon oder sein weib werden Ihme in ein Halben Jahr 31 Fr 25 Kr. Bezahlen, Als giebt der Hersehl iedemahl ferner auf Ein halbes Jahr Friest, der gestalt, daß obgedachte gantze Summa Von dato in 4 Jahren Bezahlet werden sollen. Und wan Er Salomon sambt seinem weib werden die obgedachte Summa Bezahlet Haben; Alßdan ist Er Salomon und sein weib gäntzlich quittirt von obgedachten 3 Staares, es sey des Capitals oder aufgewendten Unkosten: Auch soll der obgedachte David des Salomons aydem an der 3 Staares BeZahlen 220 Fr. von dato in einem Halben Jahr, alhier in Prag, und solches ebenfallß mit seinem weibe Zuversichern und schriftlich Zuhanden Hirschl Zu senden, sondern allein der Hirschl Hat Sich guttwilliget, und verwilliget, wan der Davidt und sein weib werden Ihme von dato in einem Halben Jahr 27 Fr. 1 Staar, hebräisch bedeutet „Urkunde"; Vergleichsurkunde hebräisch: rmwrr 4 2 Soll heißen Samuel. Der Abschreiber der Vergleichsurkunde schreibt irrtümlich konsequent Salomon statt Samuel, welchem Vornamen er Neuhaus, d. h. aus Neuhaus, hinzufügt. Doch handelt es sich um Samuel Aron, wie dies aus der „Bekräftigung" des Vergleiches durch die Bechiner Kreishauptleute und aus den drei Zuschriften der Witwe Hirschl an das Neuhauser obrigkeitliche Amt zu ersehen ist, wo überall Samuel Judt aus Neuhaus als Schuldner und Vergleichspartei genannt wird, wie aueh die Bittschrift des Schuldners an den Neuhauser Hauptmann Ruth v. Ruthenstein von Samuel Aron unterschrieben ist. * Mantelgriff, sinngemäße Übersetzung des hebräischen ^ßn niD^jM» Böi einem Eide hielt der Beeidete eine Thorarolle, Gebetriemen oder einen Gebetmantel (Talis) in der Hand. 4 Staares ist Mehrzahl von Staar. Hier ist von ,*7K1"H Wechseln oder Wechselbriefen die Rede. 6 D. h. 50 Fr. wurden bereits zurückgezahlt. 244 62