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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 245

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 245)
Language
German
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vor seiner, seit zahn Jahren verheirateten Tochter »habe. Über die gräfliche Entscheidung geben die Akten keine Auskunft. Das Bindelessche Haus hat seit jeher seinen Eingang durch den Hof des Samuel Bobeleschen Hauses. Kaum ging jedoch dieses Haus im Jahre 1767 in den Besitz des Isak Bobele über, ließ Samuel Bobele, der sich in seinem Hof ein „Kaufmannsgewölbe" aufgebaut hatte, den Hof absperren, weigerte sich jedoch, seinem Bruder einen Schlüssel auszufolgen, so daß das neugekaufte Haus ohne Eingang und daher unbewohnbar war. Isiak Bobele »brachte dagegen mündliche und schriftliche Besch werden bei dem Neuhauser Oberamte ein, doch blieb alles ohne Erfolg. Er wandte sich daher am 8. August 1778 -mit einer Beschwerde gegen seinen Bruder und das Oberamt an den Sekretär des Grafen Czernin nach Prag mit der Bitte um dessen Beistand. Hierauf erließ Graf Ozernin ein Dekret (ohne Datum): „Womit von dem Samuel Bobele ihme neuen Kaufer der Schließe! Von dießem Hauß eben mit zu Gehörigen Auß und eingangs Hanß-Thier unweigerlich aus-zufolgen." Es muß bemerkt werden^ daß Isiaac Bobele beim Grafen Ozemin „persona grata" war. Als besondere Begünstigung muß es betrachtet werden, daß ihm, dem Juden, vom Grafen alljährlich unentgeltlich acht P^aß „Zugebräu-Bier" gewährt wurden,136 eine Begünstigung, die sonst nur no'Ch dem Propste und' wenigen anderen prominenten Persönld'ehkeiten gewährt zu werden pflegte. Als Isaac nach dem Tode des Grafen Procop dessen Nachfolger J. J. Grafen Ozernin um die weitere Ge^- währung des „Zugabräus" ansuchte, schrieb das Wirtsohaftsamt in seinem Gutachten vom 18. Juli 1777: „Der Supplikant ist Landesdeputierfcer und ein bemittelter Mann, so daß er dem letzt verstorbenen Grafen mit Geld und Gersten » Bräuhans-Bedarf ausgeholfen und desswegen das Zugebräu erhalten haben mag.137 Von den Neuhauser Juden waren Landesdeputierte des Bechiner Kreises außer Isaac Bobele noch Josef Winternitz (Landesdeputierter-Beisitzer) um 1691 und Jakob Kohn um 1762. Bemerkenswert ist die Opf erfreudigkeit, weiche die Neuhauser Judenschaft für den Kultus und humanitäre Zwecke an den Tag legte. Aus der „Selbstfatierung" der jüdischen Verzehrungssteuer vom Jahre 1791 ersehen wir, daß die 7 Familien zählende jüdische Gemeinde, von denen eine (Jakob Fluß) arm war, 2 Gemeindefunktionäre, den Schulsinger (Kantor) Joachim Deutschmann und den Schächter Abraham Weil, mit einem Familienstand von zusammen 15 Personen besoldete, und zugleich einige arme Witwen von den Unterstützungen der Gemeinde lebten. Auch von manchen Legaten und frommen Stiftungen erfahren wir aus den Akten der beiden hiesigen Archive. Michael Winternitz testierte um 1757 100 Fl für das ewige Licht (Ner tomid) in der 53 235

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