Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 244)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2644300-2644307--1703-2646047- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
juden insgesamt, daß sie -einen bei ihm seit sechs Jähren im Dienste stehenden „Dienstboten" (Angestellten) „abzulocken suchen", wodurch ihm, da derselbe alle seine GeeiCihäftegeheimjnisse kenne, großer Schaden zugefügt werden würde. Er bitte daher untertänigst, die Obrigkeit möge zur Vorbeugung derartiger „A'bspenstigmachung von Dienstboten und zur Verhütung etwaigen daraus entstehenden Unheils" nicht nur „eine derartige Handlung unter den allhiesdgen Juden unter schärfster Geldstrafe" zu verbieten, sondern auch anzuordnen, daß ein freiwillig austretender Angestellter auf zwei Jahre die Stadt Neuhaus zu verlassen hätte, wozu er im Weigerungsfälle durch Arrest gezwungen werden solle. Einen erbitterten Kampf führte der gewesene Branntweinhauspächter Isafe Hirsche!, der, als. er während der „Prager Emigration" von der Pachtung entlassen wurde,135 im Jahre 1746 das Haus des verstorbenen Jakob Winternitiz von dessen Witwe kaufte, um in demselben einen Handel zu betreiben, mit dem Schutzjuden Mich! Winternitz, der, um den neuen Konkurrenten loszuwerden, 'beim Kreisrabbinate in Täbor Einwendunigen gegen den Hauskauf machte, da ihm das Vonrecht zum Kaufe desi Hauses sedmes Bruders gebühre. In einer Klagsehrift desi Isak Hirsche! an die Obrigkeit beschwert sich dieser, daß Michl Winternitz „aus buhrer Hass- und Missgunst" den Hauskauf zu vereiteln suche, „indem er und sein als zu wohl bekanndt unruhiges Weib die Ungegründete Einwendung vorschützet und ermeldte Wittib bey der jüdischen Instanz hintergehen und die hochobrigkeitliche Authorität höchst sträflich präterieren wollen". Aber auch die Schutzjuden selbst lebten nicht immer in brüderlicher Eintracht. Anlaß zu langwierigen Prozessen gaben die Zubauten, welche die jüdischen Hausbesitzer, um dem Wohnungsmangel abzuhelfen, zu ihren Häusern ausführten. Durch solche Zubauten fühlte sich der Nachibar in der Regel benachteiligt durch Wegnahme des Lichtes, Grenzver&chi'ebung usw. Als Kuriosum sei hier des Streites der Brüder Isaac und Samuel Bofoele wegen des „Vorsitzes" in der Frauenabteilung der im Jahre 1770 neu erbauten Synagoge erwähnt. Isaac beanspruchte denselben für seine mit dem Tabakverleger Jakob Wiener verheiratete Tochter, während Samuel denselben für seine Tochter in Anspruch nahm. Der Streitfall wurde vergeblich dem Rreisrabbinaite in Täbor, dann dem „Landesrabbiner" (Oberrabbiner) in Prag zur Entscheidung unterbreitet. Schließlich erwirkte Samuel, der damalige Judenrichter, die Entscheidung des Naulbausier obrigkeitlichen Amtes zu seinem Gunsten. Dagegen rekurierte Isaac in einer Eingabe an den 'Grafen, worin er sich darauf berief, daß er zur Vergrößerung der Synagoge „einen gantzen Klafter Platz" abgetreten habe, und es doch nicht angehe, daß die erst seit einem Jahre verheiratete Tochter seines jüngeren Bruders den Vorsitz 234 52