Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 243)
- Language
- German
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S tad t Ne uh aus vo n u nd e,n k Ii ch em J ah r e n herrschte". Im Jahre 1736 setzte sich die Bürgerschaft bei der Obrigkeit für die Umfriedung" des. jüdischen Friedhofes mit einer Mauer ein. Die Bürger waren immer bereit, in ihren Häusern Wohnungen am Juden zu vermieten. Das Einschreiten des Neuhauser Propstes und des Magistrats dagegen hatte für die Dauer keine Wirkung. Charakteristisch für das Verhältnis zwischen Juden und Christen in Neuhaus ist auch folgender Brief des Adeligen Bechine v. Lazan an den Neuhauser Schutzjuden Abraham Schwab-B obele: Lieber Abraham. Ich bitte, noch Einmahl die Gütte Vor mich zu Haben, Einige Gulden baar zu Strecken, Welche Versichere Wir auch den über Rest Mit aller Erdenklichstem Dank Wiederumb zurück zu Steilem, der Mich höffliohst Empfehlet und Verbleibet Wie alle-Zeit Meines lieben Abraham ganfcz gehorsamer Ignatius Petrus Bechinie Vom Laischan Neuhäusl den 12te February 1751 Wenn es sich hier auch um einen Schuldner handelt, der um ein weiteres Darlehen bittet, zeugt der Ton des Briefes immerhin von einer gewissen Wertschätzung, die der Adelige dem Juden entgegenbrachte. Hingegen wachten Magistrat und Bürgerschaft mit allem Eifer darüber, daß der jüdische Numerus clausus nicht überschritten werde, was zu gestatten die Obrigkeit zuweilen bereit gewesen wäre. Feindselig war immer das Verhältnis der Neuhauser Kaufmannschaft zu der Judemsichaft, welche die Konkurrenz der geschäftstüchtigeren Juden fürchtete und daher deren wirtschaftliche Existenz mit Berufung auf die Stadtprivilegien immerwährend zu verkümmern bestrebt war, wobei ihr der städtische Magistrat hilfreich an die Hand ging. Da war es fast immer die Obrigkeit, welche die Juden in Schutz nahm. Kein Wunder, daß di'e Juden im Jahre 1654 es vorzogen, die ihnen vom Stadtrate aufgezwungene „freiwillige4' Abgabe von 10 Schock jährlich lieber an die Obrigkeit als an die Stadt abzuführen sich bereit erklären.124 Wenig Harmonie und Eintracht herrschte aber auch unter der Neuhauser Judemschaft. Die vier Schutzjuden betrachteten den Numerus clausus als ein ihnen allein »zugute kommendes Privilegium und sahen es nicht gerne, wenn einmal eine „überzählige jüdische Familie" in der Stadt Aufnahme fand. Zwischen den Schutzjuden und den Bestandjuden herrschte daher ein gespanntes Verhältnis, da diese gelegentlich auch Handel betrieben und den Schutzjuden Konkurrenz machten. Reibereien und Klagen an die Obrigkeit gegeneinander waren daher keine seltenen Erscheinungen. Charakteristisch; hiefür ist eine Eingaibe des Branntweinhauspächters Pinkas Wolf an die Obrigkeit gegen die Neuhauser Schutz- 51 233