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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 242

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 242)
Language
German
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IRI
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Es war Isaac Boleles Verdienst,130 daß das vom Oberamtmann Herget dem Grafen erstattete Gutachten günstiger ausfiel als im Jahre 1731. In demselben wird nämlich bestätigt: „So wie die Judenschaft in anher Bittschrift unterthänig anzeuget, daß öfters auch die Gebeine deren Begrabenen von dem da weydenden Vieh zertreten und auf die anliegende Vießen (= Wiesen) hin und hin herumb verschleppet wurden, maßen die gantze Begräbnüß gleich einer Hutwayde Völlig offen stehet, also und nicht änderst befindet sich die Sache." Er beantragt, dem Ansuchen der Juden zu willfahren und ihnen die Friedhofsmauer samt Häuschen gegen einen jährlichen obrigkeitlichein Zkrs von 6 Gulden aufzuführen. Zur Amortii&ierung der auf 1100 Fl präliminierten Kosten hätten die Juden 400 Gulden gleich zu erlegen, den Rest in weiteren 4 Raten abzuführen. Für die Beerdigung eines fremden Juden, der kein Bettler ist, wäre IV2 Schock Groschen an die Obrigkeit abzuführen. Es wurde dann zwischen der Judenschaft und dem Wirtschaftsamte ein Vertrag abgeschlossen, von dem im Neuhauser Schloßarchiv eine Kopie aufbewahrt ist.131 So wurde der uralte jüdische Friedhof endlich mit einer massiven Mauer umfriedet, die noch heutigen Tages den ältesten Teil der Friedhofsmauer des in den fünfziger oder sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts erweiterten jüdischen Friedhofes bildet. Das Verhältnis der Neuhauser Bürgerschaft zu den Neuhauser Juden war der damaligen Zeit entsprechend zwar kein freundschaftliches, afoer auch durchaus, kein feindschaftliches. Niemals ist es in Neuhaus <zu Verfolgungen oder Gewalttätigkeiten gegen die Juden gekommen. Das mag wohl in erster Reihe dem wirksamen Schutze der mächtigen Grumdobrigkeit zu verdanken gewesen sein. Doch auch während der Direktorialregierung und der Herrschaft König Friedrich V. in Böhmen (1618 bis 1620), wo die utraquistische Neuhanser Bürgerschaft sich von der Grundobrigkeit losgesagt und die Stadt gegen die kaiserlichen Truppen verteidigt hatte^ blieben die Neuhauser Juden von Gewalttätigkeit verschont. Unter der Bürgermilifc, welche am 16. Juni 1618 zur Verteidigung der Stadt gegen die kaiserlichen Truppen gebildet wurde, befanden sich auch 3 Juden (wahrscheinlich jüngere Söhne der Neuhauser jüdischen Familien), und zwar 1 Jude bei den am Neustädter Tor postierten 11 Musketieren und je 1 Jud <bei den an der Wage aufgestellten 12 Musketieren und 21 Hellebardieren, welche an den Kämpfen mit dem kaiserlichen Heere unter dem Grafen v. Dempiere, das am 14. August einen Angriff auf die Stadt unternahm, teilgenommen hatten.132 Der Oberamtmann spricht im Jahre 1794 in seinem Berichte an das Kreisamt133 von „der guten Harmonie, welche zwischen der Handel betreibenden Judenschaft und der Bürgerschaft der 232 50

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