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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 240

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 240)
Language
German
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IRI
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Sohullehreirn drei Monate lang 'besueht hatte, mach a/bgelegter Prüfung ein Lehrbefähigungszeugnis zum Unterrichte an einer Stadtschule. Dach statt Lehrer zu werden, zog er es vor, «bei Isak Bobele Buchhalter zu werde«, nach dessen Tode er 1795 dessen Witwe Auma ehelichte. Die jüdische Schule 'blieb jedoch auch nachher als Religionsschule bestehen. Dem Lehrer überließen die Neuhauser Juden als, Nebenerwerb den Ausschank des Koseherweines. Der Lehrer Löbl Elkan schuldete am 3. April 1773 den deutschen Brüdern für aus deren Weinpflanzungen bezogenen Wein 8 Gulden.127 Im Jahre 1781 wurde er wegen unterlassener Entrichtung der obrigkeitlichen Taxe von eingeführtem Weine mit einer Strafe von 25 Fl belegt, die ihm jedoch am 14. Mai vom Fürsten Kolo- Tedo, der seit 1777 für den minderjährigen Rudolf Joachim Grafen Czeraiin die Neuhauser Herrschaft verwaltete, erlassen wurde. Im Jahre 1784 entrichtete er die Taxe von 161% Eimer eingeführten Koseherwein, wovon er 62 Eimer an die Juden der Umgebung verkaufte, wesr halb ihm die für den ausgeführten Wein entrichtete Taxe im Betrage von 27 Fl 54 x zurückerstattet wurde. d) Friedhof. Wie bereits erwähnt, gehört der Neuhauser Friedhof zu den ältesten Böhmens. Um das Jahr 1400 errichtet und 1557 vergrößert, war derselbe mit einem Holzzaun umfriedet, wag dazu führte, daß der Zaun oft von unbekannten Leuten niedergerissen und verschleppt wurde, um das Holz als. Brennmaterial ■zu verwenden. Dieses wiederholte sieh besonders zu Beginn des 18. Jahrhunderts., so daß deT offenliegende Friedhof ziertreten und verwüstet wurde. Es stellte sich die Notwendigkeit heraus, denselben mit einer Mauer -zu umgeben, wozu jedoch die wenigen Familien die Mittel nicht auf bringen konnten. Da erfuhren die Neuhauser Juden, daß Franz Josef Graf Ozernin auf einigen seiner Grundherrschaften die jüdischen Friedhöfe aus eigenen Mitteln mit einer Mauer gegen Amortisierung der Kosten durch einen jährlich zu entrichtenden „Zins" hatte umgeben lassen. Sie überreichten daher am 30. August 1730 ein Bittgesuch an den Grafen, worin sie den trostlosen Zustand des uralten Friedhofes schildern, die Notwendigkeit, denselben mit einer Mauer zu umgeben, darlegen und bitten, der Graf möge auch diesen Friedhof aus eigenen Mitteln mit einer Mauer umfrieden lassen, für welche Gnade sie und ihre Nachkommen für alle Zukunft alljährlich einen entsprechenden Zins an die obrigkeitliche Rente abzuführen verpflichtet sein würden.128 Der Graf verlangte hierauf von seinem Neuhauser Wirtschiafbsamte ein Gutachten ab, ob dieser Bitte zu willfahren sei und die Juden wie anderwärts die Kosten der Mauer durch einen immerwährenden jährlichen Zins abzutragen hätten, oder ob die Juden die Mauer ajuf eigene Kosten zu errichten angewiesen werden sollen. Das Gutachten des Wirt- 230 48

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