Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 239

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 239)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2644300-2644307--1698-2646042
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Grafen nach Prag mit einem Gutachten, worin es unter anderem heißt: ... Da es iselbstverständlMi ist, daß nicht der Lehrer zu den Kindern, ©andern die Kinder zu dem Lehrer in die Schule gehen müssen, so sei das dem jüdischen Lehrer angewiesene Quartier beim Karlshofe für die Kinder besonders im Winter zu weit entfernt. Da aber die Judenschaft inzwischen in der Stadt ein anderes, an der Stadtmauer in der Nähe der Judenhäuser völlig abgesondert stehendes Haus ausifindig gemacht haben, welches derzeit unbewohnt ist und daher mit den christlichen Bewohnern der Stadt keine Berührung hat, da ferner die Abweisung des jüdischen Biittgesuches bloß den Zweck verfolgte, die Judenschaffc von der Christengemeinschaft völlig abgesondert zu halten, so wäre dieser Zweck mit der Einräumung dieses abgesonderten bürgerlichen Hauses als Quartier für den jüdischen Lehrer vollkommen erfüllt. Er mache daher gehorsamst den Vorschlag, „dem jüdischen Schlächter und zugleich Schulmeister" das Bewohnen dieses Hauses auf eine der hohen Grundobrigkeit beliebige Zeit gegen einen jährlichen obrigkeitlichen Schutzzins von 10 Fl „aus alleinigen obrigkeitlichen Gnaden" zu erlauben. Doch alle Mühe war vergeblich. Es müssen sich hier andere mächtigere Einflüsse geltend gemacht haben, denen gegenüber Oberamtmann und Sekretär nichts auszurichten vermochten. Die Entscheidung des Grafen erfolgte erst am 7. März 1769, welche lautete: Es bleibt bei meiner der Judenschaft übermittelten Resolution vom 21. Oktober 1768, wonach „der Schlachter" bei dem Karlshofer Juden zu wohnen habe. Wenn es den Kindern beschw erHch wäre, dahin in die Schule zu gehen, so möge der Lehrer die Kinder bei den Eltern unterrichten. Sie werden daher mit ihrem abermaligen Begehren ein für allemal abgewiesen. Der Lehrer mußte sich mit der Wohnung am Karlshofe begnügen, doch scheint es, daß ihm im Jahre 1771 doch die Erlaubnis zum Wohnen in einem Christenhaus in der Stadt erteilt wurde, da die Judeniscihaft seit diesem Jahre ein jährliches Schutzgeld von 10 Fr „vom jüdischen Schlacht- und Schulmeisterhaus" zahlten.126 Seitdem durch das Toleranzpatent Kaiser Josef II. vom 13. Feber 1782 den Juden der Besuch öffentlicher Schulen erlaubt wurde, besuchten die jüdischen Kinder in Neuhaus die städtische Normalschule. So wird dem 20jährigen Low Bobele <im Jahre 1795 'behufs Erlangung einer He&ratslizenz vom Neuhauser Oberamte bestätigt, daß er die Normalschule vorschriftsmäßig besucht und sich „die nöthigen Wissenschaften beygelegt hat". Dasselbe wird auch dem Nathan Wottitz bestätigt. Der jüdische Jüngling Usiel Salamon, der später den Namen Israel Löwy führte, erwarb sich im Jahre 1782, nachdem er die an der «königlichen Neuhauser Hauptschule gehaltenen Vorlesungen zur Heranbildung von 47 229

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.