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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 238

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 238)
Language
German
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IRI
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vorgeht, daß in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts manche Neuhauser Juden ihre Gesuche an die Obrigkeit deutsch unterschrieben. Im Jahre 1768 trat an die Neuhauser Judenschaft die Notwendigkeit heran, einen neuen Lehrer und Schächter aufzunehmen. Und da um diese Zeit die Wohnungsnot bei den Neuhauser Juden sich empfindlich geltend machte, so mußte für den neuen Lehrer eine Wohnung beschafft werden, und deshalb überreichten die Juden dem Grafen Ozernin eine Bittschrift, in der sie um die Erlaubnis ansuchten, für den neuen Lehrer eine Wohnung in einem Christenhause in der Stadt mieten zu dürfen. Die Bittsteller ahnten wohl, daß die Bewilligung ihres Ansuchens nicht so leicht erfolgen würde, weshalb Isaac Bobele den mit dem Grafen in Prag weilenden gräflichen Sekretär für die Sache zu gewinnen suchte. In einem Schreiben vom 19. September teilte er dem Sekretär mit, daß er bereits mit dem Neuhauser Primator und mit den Ratsherrn Wiener und Kupfer-Schmith über diese Angelegenheit gesprochen habe, welche ihm erklärten, daß sie der Judenschaft „gegen einen Zinßa eine Wohnung für den Lehrer zu geben bereit wären. Die Aufnahme des Lehrers müsse bis zum 10. Oktober, längstens bis St. Galli (16. Okt.) erfolgen, weil nach diesem Termin bis zum künftigen St. Georgi (24. April) ein tüchtiger Lehrer nicht zu bekommen wäre. Da er vernommen habe, daß die Bittschrift der Neuhauser Judenschaft ihm, dem Sekretär, „zur Begutachtung und Decretirung" eingeschickt wurde, so bitte er untertänigst, die Erledigung derselben zu beschleunigen und ihm „eine Beliebige Nachricht Ertheilen zu laßen". Doch in seiner Entscheidung vom 21. Oktober erklärte Graf Czernin, er könne sich nicht entschließen, „dem jüdischen Schlachter" die Erlaubnis zu erteilen, in einem Christenhause in der Stadt zu wohnen. Doch könnte derselbe in der Vorstadt „bey den sogenannten Karlshofer Juden Winternitz" wohnen, zumal diese Wohnung nicht weit von der Stadt entfernt ist.124 Doch die Judenschaft, welcher die Wohnung am Karlshof für den Lehrer und Schächter als ungeeignet erschien, gab sich der Hoffnung hin, den Grafen umzustimmen und eine günstigere Entscheidung zu erwirken. Sie überreichten Ende 1768 eine neue Eingabe an den Grafen, in welcher sie besonders hervorhoben, daß das Judenhäusl am Karlshof doch zu weit von der Stadt entfernt ist, so daß der Weg dorthin für die jüdischen Kinder zu beschwerlich sein würde. Isaac Bobele gelang es, den Oberamtmann Herget zur Erstattung eines für das jüdische Ansuchen günstigeren Gutachtens zu gewinnen. Zugleich wandte er sich in einem zweiten Briefe an den Sekretär des Grafen mit der Bitte um dessen Intervention.125 Oberamtmann Herget übermittelte das jüdische Bittgesuch an den 228 46

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