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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 233

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 233)
Language
German
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1) Isaac Bobele für 10 Personen jährlich....... 115 Fl 2) Samuel Bobele „8 „ „ ....... 90 „ 3) Jakob Wottitz „7 „ „ ....... 50 „ 4) Moses Kohn „12 „ „ ....... 75 „ 5) Jakob Wiener „5 „ „ ....... 42 „ 6) Elias Stern „12 „ „ ....... 91 „ 7) Jakob Fluss, der arm ist, für 4 Personen jährlich..... 8 v 8) Joachim Deutschmann, Schulsinger bey der Judengemeinde für 6 Personen jährlich............. 18 „ 9) Abraham Weil, Schlächter bey der Judengemeinde für 9 Personen jährlich................ 10 „ Summa 499 Fl Diesen Selbstpausdiiali'erung legte die Judenööhaft eine Bitochrift um die Befreiung der armen Witwen von der Verzehrungssteuer bei. Das Kreisamt wies jedoch diese SelhßitpauiscihaJieTuiig als «nicht hinreichend zurück. In dem Bescheid des Kreisamtes vom 15. Juli 1791 heißt es: „Auf die der hohen Landestelle einbegleitete Aüßerung der dasigen Judenschaft im Betreff der Pausicihalierung der Verzehrungissteuer ist mit hochstelliger Verordnung vom 11. Juli bedeutet worden, daß von dem bestimmten Quanto per 595 Fl nicht abgegangen werden könne, mithin diese Judenschaft, wenn sie nicht einwilligen isofflte, zur Palletierung angewiesen seyn..." Bemerkenswert ist die Notiz im Zettel des Judenrichten» 9yNeujöihrisge«sehen/k <an» dein Propst 3 Fl 15 x". Weitere Geschenke am den Propst werden arnf dem Zettel für das Jahr 1745 an Wein112 4 Fr 30 x, für 1746 6 Fr 21 x angeführt. Ferner an dem Kommandanten 2 Fr, dem Milizkommandanten 2 Fr 12 x, dem Huisarenkornet Getränke für 2 Fr, dem Korporal 45 x und 34 x, dem Kontributionsschreiber 37 x usw. Bemerkenswert ist auch ein Koonpetenzistreit, welcher im Jahre 1798 zwischen dem Magistrate und dem obrigkeitlichen Wirtsc'haffosamte in betreff der jüdischen Vermögenisfatierung ausgetragen wurde. In diesem Jahre wurde nämlich die Neuhauser Judenschaft vom Magistrat mit einer Strafe von 12 Fl belegt, weil sie dessen Aufforderung, ihm die Vermögmsfassdon zu überreichen, nicht nachgekommen war. Die Judenschiaft brachte diagegen einen Rekurs ein, worin sie sich darauf berief, daß sie einer gleichen Aufforderung zur Einbringung der Vermögenisfasision von seiten des obrigkeitlichen Wirtse'haftisamtes bereite nachgekommen wäre und sich daher nicht straffällig gemacht hätte. Der Magistrat überreichte hierauf dem Kreisamte in Tabor eine Beschwerde gegen das obrigkeitliche Wirtischaftsamt wegen dessen Einmengung in die Mag5ßtratualges«chäfte, zu denen auch die jüdische Vermögensfassion 41 223

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