Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 223)
- Language
- German
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nicht zu ersehen. Im Jahre 1802 wurde der Bitte des Israel und Anna Löwy, verwitweten Bobele, um Ermäßigung ihrer mit 895 Gulden bemessenen Vermögens- und 220 Gulden Klassensteuer stattgegeben und die erstere auf 550 Gulden ermäßigt. Auch mit dem Eintritte des 19. JaJtorhnnderts blieb die Redhitslage der Juden dm Neuhauis unverändert. Magistrat und Bürgerschaft wachten nach wie vor mit allem Eifer darüber, daß der Numerus clausus nicht überschritten werde. Der 76jährige Samuel Bobele, dem die Frau gestorben war, wollte seinen ältesten, verheirateten Sohn aus, Alt-Ofen zu sich nach Neuhaus, nehmen, damit er ihm in der Führung des Geschäftes behilflich sei. Da dieser jedoch nur unter der Bedingung nach Neuhaus kommen wollte, wenn ihm von der Neuliauser Obrigkeit die Zusicherung gegeben würde, daß er nach des Vaters Tod in dessen Schutznummer einrücken würde, so bat Samuel in seiner Eingabe an den Grafen vom 24. Jänner 1800 um diese Zusicherung. Er begründete sein Ansuchen damit, daß ihn die Obrigkeit wegen seines redlichen Verhaltens zum Judenrichter ernannte, welches Amt er 35 Jahre lang ausgeübt, bis er es wegen seines hohen Alters selbst niedergelegt hatte, daß ferner er und seine Voreltern immer zu den ansehnlichsten Steuerzahlern gehörten, wie er auch dermalen an K. K. Steuer jährlich über 650 Gulden entrichte. Doch scheint es^ daß seinem Ansuchen nicht stattgegeben wurde, da Abraham Bobele nicht nach Neuhans kam, sondern dessen Vater Samuel 1802 zu ihm nach Alt-Ofen übersiedelte, wo er am 16. Feber 1803 starb. Erst jetzt übersiedelte Abraham Bobele nach Neübaus, nachdem ihm des verstorbenen Vaters Schutznummer erteilt wurde. Im Jahre 1806 pachtete der Kardas-ßecioer Schutzjude Leopold Herrmann das städtische Bräuhaus auf 6 Jahre. Zugleich verpachtete ihm das gräflich Czernnsche Wirtschaftsamt das alte „Judenhäusl" am Karlshof, das na/ch Jakob Weiners Tod 1804 wieder um 500 Fl in den Besitz des Grafen übergegangen war, auf 6 Jahre, wo er als Bestandjude mit seiner Familie wohnen durfte. Doch wurde seinem Ansuchen um Übertragung seiner Kardas-Recicer Schutznummer nach Neuhaus des „Numerus clausus" wegen nicht stattgegeben. Am 1. Jänner 1824 pachtete der Vcelnitzer Jude Josef Kaufried das obrigkeitliche Branntweinhaus um den Pachtzins von 1000 Gulden C. M. auf 6 Jahre, welcher Pachtvertrag nach Ablauf der Pachtzeit auf weitere 6 Jahre erneuert wurde. Im Jaihre 1829 wandte er sich an den Grafen mit der Bitte um die Übertragung seiner Schutznummer aus Vcelnice nach Neubaus, wogegen der Magistrat in einer Eingabe an den Grafen vom 13. Dezember 1829 Stellung nahm, indem er sich auf die Stadtprivilegien berief, „daß nie mehr als vier Juden in Neuhaus zn wohnen berechtigt seyen". Bemerkenswert ist in dieser Eingabe des Magistrates der devote Ton, 31 213