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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 217

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 217)
Language
German
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IRI
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Fortbringung der Frachtwägen in der sogenannten Pfarrgass© gelegt werden wolle. Unter Zeichnete finden sich dadurch um so mehr beschränkt, als seit eine geraume Zeit die Passirung der Frachtwägen in dieser Gasse nie einen Anstand untergelegen, wo doch im Gegentheile Bittleger als starke Kontribuenten in Rücksicht des betreibenden Wolle Handels durch derley Beschränkungen eine große Verkürzung und Nachtheil erleiden müssen. Ein löbliches K. Kreisamt wird daher gehorsamst gebeten, diesen Umstand durch eine unparteiische Locale besiditigung erheben zu lassen, sofort nicht nur Unterzeichnete in ihrem billigen Anbringen gnädig zu unterstützen, sondern auch die Schuld liegende Theile zur Ersatzleistung des bereits andurch erlittenen Schadens anweisen zu lassen. Zugleich aber eine Verfügung an den Magistrat ergehen, damit die gegenwärtig schon in Bereitschaft stehende Wägen ungehindert passiret würden indem Bittwerber ohnehin für einen erweislich werden sollenden Schaden mit herreichender Sicherheit bürge ist." Das Kreisamt beauftragte hierauf das Neuhauser Oberamt mittels Zuschrift vom 22. Juli, „diesen Klagegegenstand mit Beiziehung des Magistrats und der Beschwerdeführenden Partheien lacaliter durch Protokolls Aufnahme zu erhöben und auf die Beweisführung des eigentl. Schadens, wovon doch im Magistratualbescheide gar nichts erwähnt wird, zu dringen, besonders, da nicht abgenommen werden kann, auf was Art die Wollsäcke an den Gemäunern der Häuser einen Schaden verursachen, könne". Zugleich wird das Provisorium getroffen, daß der Magistrat „...bis zur erfolgenden Entscheidung... der Judenschaft diesfalls kein Hindernis zu legen, folgl. die Frachtwägen durch diese Gassen ohngestört passieren zu lassen". Bei der Lokalbesichtigung wurde festgestellt, daß an der engsten Stelle der Pfarrgasse die gegenüberstehenden Häuser Nr. 42 und 94 „am Anwürfe abgeritzt und beschädigt sind... und einmal ein Fensterladen abgerissen, ja selbst die Fensterfutter erschüttert und ruiniert worden". Nach erfolgter Protokollaufnahme übermittelte das Oberamt am 31. Juli dem Kreisamte seinen Bericht und sein dahingehendes Gutachten, daß „weil in jedermanns Känntniß stehet und erweislich ist, daß der Wollhandel von den Inhabern der Neuhäußer bürgerlichen Judenhäuser von jeher, ja noch weit stärker als gegenwärtig betrieben und die zu- und abfahrth mit bepackten Frachtwägen immer durch die sogenannte Pfarrgasse geschehen ist, diese zu- und abfahrth auch noch fernerhin ungehindert zu nehmen seyn solle...". Doch müsse darauf geachtet werden, daß die „Bäuche" an diesen Wagen wenigstens um 1 Schuh schmäler als die Pfarrgasse sein sollen. Hiedurch werden die Differenzen beseitigt und 25 207

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