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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 212

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 212)
Language
German
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IRI
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gäbe an den Grafen Ozernin um die Belehrung bitten: „was sie in Betreff der von ihnen abgeforderten Äußerung, worin nähmlieh salbte von der dasigen Judenschaft beeinträchtigt würden, bey der Hohen Behörde vorstellig machen sollen." In der Antwort des Grafen vom 20. Feber heißt es: „Was die Beeinträchtigung durch den jüdischen Handel anbelangt, so könne e»r ihnen keinen anderen Rat erteilen, als daß sie sich auf ihre Privilegien berufen mögen, wonach den Neuhauser Juden der Handel mit einigen Warengattungen verboten sei. Doch sei die Beschwerde über die Vermehrung der Juden in der Stadt unbegründet, da „mit seinem (des Grafen) Wissen und Willen außer den privilegierten vier jüdischen Familien kein anderer Jude in der Stadt sich befindet, als der herrschaftliche Pächter des Brandweinhauses,98 welchen in der Stadt wohnen zu lassen der Obrigkeit freisteht. Doch habe er ihm und seinen Kindern allen die christliche Kaufmannschaft beeinträchtigendem Handel nachdrücklichst untersagt", weshalb „wegen der Anzahl der Judenschaft einige Beschwerden zu führen nicht wohl thunlich seyn würde.97 Eine empfindliche Konkurrenz machten den Neuhauser Juden im Wollhandel ungarische Juden, welche Wolle nach Neuhaus einführten und den Tuchmachern verkauften. Zur Beseitigung dieser Konkurrenz kam ihnen der Neuhauser Oberamtmann Ambrosch zu Hilfe, indem er gegen Ende des Jahres 1779 »zweien Juden aus Galgoez in Ungarn nach Neuhaus eingeführte 14 Zentner Wolle wegen unbefugten Handels beschlagnahmte. Die Galgocizer Juden überreichten hierauf eine Beschwerde an die königl. ungarische Hofkanzlei, worin sie ausführten, daß sie seit vielen Jahren in Böhmen unangefochten mit Federn und Schafwolle Handel treiben, von welchem Handel sie beträchtliche Abgaben an den Fiskus abführen. Nun sei ihnen jedoch in Neuhaus „auf Veranlaßung der orte Judenschaft" Wolle, welche von den Neuhauser Tuchmachern bestellt worden war, von dem Neuhauser Oberamtmann beschlagnahmt worden. Sie verlangten die Rückerstattung der Wolle und Entschädigung des durch die Beschlagnahme erlittenen Verlustes. In einem Hofdekret vom 8. Feber 1780 erging an die Statthaltern in Prag der Befehl^ „nach Vernehmung der Gehörden (= Behörden) und erhebung der eigentlichen Beschaffenheit der Sache" einen gutachtlichen Bericht zu erstatten. In einer Zuschrift des Oberstburggrafen Fürsten zu Fürstenberg vom 17. Feber wird der Bechiner Kreishauptmannschaft die Beschwerdesehrift der Galgoczer Juden übermittelt mit dem Auftrage, den Neuhauser Amtmann, die Tuchmacher, sowie auch „alle andere davon Wissenschaft habende Persiohnen" einzuvernehmen und „ehistens einen standhaften Bericht anhero zuerstatten". Aber auch der Neuhauser Stadtrat hatte zu Beginn des Jahres 1780 unter anderen Besehwerden gegen die Obrigkeit an den Kaiser als Punkt 202 20

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